Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe wegen Filesharing – aktuell für „Hungry Eyes“ von Culcha Candela und das Album „23“ von Bushido & Sido

Abmahnung Filesharing
06.12.2011326 Mal gelesen
Gegenstand von Abmahnungen der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe ist der Vorwurf von Filesharing des Albums „23“ von Bushido & Sido und – ggfls. noch „gefährlicher“ – des Songs „Hungry Eyes“ von Culcha Candela: Falls der Vorwurf z.B. im Zusammenhang mit einem Sampler steht, drohen weitere Abmahnungen

Erst vor kurzem erschienen ist das erste gemeinsame Album der beiden deutschen Rapper Bushido und Sido: "23". Da die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe seit einigen Jahren die "Hauskanzlei" des Rappers Bushido - Herr Anis Mohamed Ferchichi - für die Verfolgung von vorgeblichen Urheberrechtsverletzungen im Internet ist, ist es wenig verwunderlich, dass nun Anschlussinhaber wegen Filesharing des Albums "23" abgemahnt werden. Gefordert wird die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung; weiter enthält das Schreiben das Angebot alle etwaigen Ansprüche gegen Zahlung von 700,-- € abzugelten.

Da die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe Anschlussinhaber nicht nur wegen des Vorwurfs von Filesharings eines kompletten Albums, sondern auch wegen Filesharing nur eines Songs abmahnt, ist zu erwarten, dass auch zukünftig einzelne Singleauskopplungen aus "23" abgemahnt werden; z.B. "So mach ich es". Obwohl das Angebot / die Forderung in diesen Fällen geringer ausfällt, sind diese Abmahnungen in der Regel aber dennoch für den betroffenen Anschlussinhaber "gefährlicher", da die Abmahnung häufig im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers wie den German Top 100 Single Charts oder eines Samplers wie etwas den Bravo Hits steht. Betroffenen drohen daher weitere Abmahnungen durch andere Rechteinhaber bzw. Kanzleien. Die Forderungen können sich insgesamt auf mehrere tausend Euro summieren.

Aus diesem Grund können auch Abmahnungen wegen Filesharing des Songs "Hungry Eyes" aus dem neuen Album "Flätrate" von Culcha Candela diese Gefahr bergen. Zwar ist die Forderung zur Abgeltung aller Rechte der Rechteinhaber - den Hanno Graf, Omar David Römer Duque, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und  Jan Krouzilek - geringer. Es können jedoch Folgeabmahnungen durch andere Kanzleien drohen.

Betroffene, die eine Abmahnung wegen des Vorwurfs von Filesharings z.B. von "Hungry Eyes - Culcha Candela" oder des Albums "23 - Bushido / Sido" erhalten haben, sollten die Abmahnung von einem spezialisierten Rechtsanwalt überprüfen lassen. Es gibt Konstellationen, die es ermöglichen die Abmahnung komplett zurückzuweisen oder aber die Forderung deutlich zu reduzieren. Insbesondere wenn die Abmahnung im Zusammenhang mit dem Vorwurf von Filesharing eines Chartcontainers / Samplers steht, sollte schnell gehandelt werden und die Möglichkeiten vorbeugenden Handels geprüft werden.

Rechtsanwalt Ingo Gravel, LL.M. (Medienrecht) und Rechtsanwalt Tobias Herrmann, LL.M. (Medienrecht) verfügen über genaue Kenntnisse des Medien-, Internet-, und Urheberrechts und stehen Ihnen für ein unverbindliches Erstgespräch gerne telefonisch an unseren Standorten in Münster: 0251 - 39 51 81 80 oder Frankfurt am Main: 069 - 900 25 940 zur Verfügung. Wir erläutern Ihnen den Rechtsrahmen sowie die zu erwartenden Kosten einer eventuellen Mandatierung. Sie können uns alternativ auch gerne die Abmahnung zu einer unverbindlichen Ersteinschätzung per Email an info@abmahnung-rechtsanwaelte.de schicken.

Weitere Informationen rund um das Thema Filesharing sowie aktuelle Abmahnnews finden Sie auch unter www.abmahnung-rechtsanwaelte.de.