Filesharing-Klagewelle, Warnung vor Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen! Bereits über 1400 Verfahren vor dem Amtsgericht München anhängig

Abmahnung Filesharing
21.11.2011587 Mal gelesen
Über 1400 Klagen wegen illegaler Online-Tauschbörsen-Nutzung sind jetzt vor dem Amtsgericht München anhängig. Droht eine Filesharing-Klagewelle?

Nach der Pressemitteilung 54/11 des Amtsgerichts München vom 16. November 2011 sind bereits 1400 Klagen anhängig. Es stellt sich daher die Frage, ob nun eine Filesharing-Klagewelle droht und wie sich Betroffene im Falle des Erhalts einer Klage verhalten sollten. Nach den Ausführungen des Amtsgerichts München ist jedenfalls eindeutig, dass Abgemahnte solche Fälle nicht auf die leichte Schulter nehmen sollten. Die im Internet häufig kursierende Behauptung, maximal ginge es vor Gericht nur um 100,00 Euro Anwaltkosten, ist jedenfalls danach nicht haltbar.

In der Pressemitteilung heißt es: "Das Amtsgericht München warnt vor der Teilnahme an Musik- und Filmtauschbörsen. Derzeit sind bereits über 1400 Klagen anhängig, weitere sind angekündigt. 

Große Unternehmen, die Musikstücke, Hörbücher oder Videos vermarkten, klagen derzeit in einer Vielzahl von Fällen vor dem Amtsgericht München. 1400 solcher Klagen sind bereits anhängig, weitere werden erwartet."

"100,00 Euro-Paragraph" und die Ansicht des Amtsgerichts München

Interessanter Weise erklärt das Amtsgericht München in seiner Pressemitteilung, dass die Deckelung der Abmahnkosten auf 100,00 Euro seines Erachtens nach bei derartigen Tauschbörsen-Abmahnfällen nicht geboten ist: Für außergerichtliche Anwaltskosten könnten vielmehr bei "einem Streitwert von im Regelfall 10 000 Euro...gleich mal 651 Euro netto verlangt werden.

Da nützt auch die neue Vorschrift des § 97 Absatz 2 im Urhebergesetz nichts. Danach sind bei Streitigkeiten nach dem 1.9.2008 die Abmahnkosten für den Rechtsanwalt bei einer ersten Abmahnung auf 100 Euro gedeckelt worden. Das gilt aber nur, sofern von einer unerheblichen Rechtsverletzung auszugehen ist. Da bei den Tauschbörsen die Konsequenzen des illegalen ins Netzstellen von Werken nicht abzuschätzen sind, man insbesondere die Anzahl der Abrufe nicht vorhersagen kann, verneint die Rechtsprechung das Vorliegen einer unerheblichen Rechtsverletzung."

Fazit

Wer wegen illegalen Filesharings verklagt wurde, sollte sich schnellstmöglich anwaltlich beraten lassen. Denn ebenso, wie es einerseits falsch ist, eine solche Klage gleich als überhöht einzustufen - etwa wegen der Annahme, die 100,00 Euro-Regelung werde von den Gerichten stets angewendet, ist es auch unangemessen, jede Klageforderung als berechtigt zu bewerten. Entscheidend sind zahreiche Details des Einzelfalls - der Hintergrund der Abmahnung, die Beweissituation, der Streitwert, etc. Erste Informationen über aktuelle Rechtsprechung finden Sie auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen in der Rubrik Filesharing-Urteile.

Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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