Laut einer Meldung bei heise-online vom 28.10.2011 nannte die Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger in einer Grundsatzrede erschreckende Zahlen, die nach unserer Einschätzung durchaus realistisch sind. Nach ihrer Kenntnis würden im Jahr etwa 700.000 Abmahnungen wegen angeblich begangener Urheberrechtsverletzungen von Abmahnanwälten verschickt. Sie kündigte an, dass sie diesen "ausufernden Abmahnmissbrauch" bekämpfen wolle und kündigte diesbezüglich einen Gesetzesentwurf an. Sie räumte ein, dass die vom Gesetzgeber in § 97a Abs. 2 UrhG bereits eingeführte Begrenzung der Abmahnkosten nicht weit genug geht. Auf welch konkrete Weise sie die Abmahnindustrie in die Schranken weisen wolle, sagte sie noch nicht.
Es bleibt zu hoffen, dass das Bundesjustizministerium ihr angekündigtes Vorhaben zeitnah umsetzt und der Gesetzgeber dabei dazugelernt hat. Er darf insbesondere keine unbestimmten Formulierungen verwendet. Denn was etwa unter einem "einfach gelagerten Fall" zu verstehen ist, darüber kann man vortrefflich streiten. Dies führt in der Praxis häufig dazu, dass Gerichte die 100-Euro-Regelung des § 97a Abs. 2 UrhG gar nicht anwenden- mit unter Umständen existenzbedrohenden Folgen für den abgemahnten Anschlussinhaber. Erschwerend kommt hinzu, dass die Rechteinhaber aufgrund der Figur des sogenannten fliegenden Gerichtsstandes bisher nicht ein bestimmtes örtliches Gericht anrufen müssen. Von dieser Wahlfreiheit machen viele Abmahnanwälte gerne Gebrauch.
Aufgrund dieser noch bestehenden untragbaren rechtlichen Situation sollten Sie sich bei einer Abmahnung unbedingt von einer Verbraucherzentrale oder einer Kanzlei beraten lassen. Auf Ihren Wunsch stehen wir dazu gerne zur Verfügung.
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