Abmahnung Vahrenwald Kretschmer

Abmahnung Filesharing
28.10.2011492 Mal gelesen
Abmahnung von Vahrenwald Kretschmer erhalten? Zahlen Sie nicht voreilig den geforderten Betrag. Unterschreiben Sie nicht voreilig die von Vahrenwald Kretschmer geforderte Unterlassungserklärung.

ww.abmahnhelferWas ist passiert?

 1.Sie haben eine Abmahnung wegen angeblicher Urheberrechtsverletzung an dem Film Hausbesuch von Nataly erhalten und sollen eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben gegenüber Vahrenwald Kretschmer abgeben in der Sie sich zu zur Zahlung einer Vertragsstrafe bei Zuwiderhandlung verpflichten?

 2. Zudem sollen Sie für die Urheberrechtsverletzung an dem Werk Hausbesuch von Nataly einen pauschalisierten Abgeltungsbetrag in Höhe von 952 Euro zahlen.

 Was sollten Sie jetzt vermeiden?

Ignorieren Sie die Abmahnung nicht. Zahlen Sie nicht voreilig. Nehmen Sie nicht selbstständig Kontakt zu Rechtsanwalt Rasch auf. Abgemahnte, die bei der abmahnenden Kanzlei Rasch anrufen sind sich oft nicht bewusst, dass die Kanzlei Rasch alles notiert und das Besprochene in einem eventuellen Verfahren gegen Sie verwendet wird. Unterschreiben Sie keinesfalls die strafbewehrte Unterlassungserklärung. Sie ist zu weitgehend und kann zu Ihren Gunsten abgeändert werden.

Was können wir für Sie tun?

Wir haben Erfahrung mit über 12000 Abmahnungen und vertreten Sie bundesweit. Wir helfen Ihnen zu einem fairen Pauschalpreis. Unser Ziel: Sie zahlen nichts!

Unsere Leistung umfasst nicht nur die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung, sondern die gesamte außergerichtliche Vertretung.

Kostenlose Hotline! Kostenlose Erstberatung unter: 0800 866 22 66

Kontakt:

Werdermann | von Rüden

Rechtsanwälte in Partnerschaft

Oberwallstraße 9

10117 Berlin

Tel.: 0800 866 22 66

Fax: 030 - 9203838033

Email: info@wvr-law.de

 

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