UPDATE: Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Stiefelparadies GmbH & Co. KG wegen irreführender Werbung auf der Verkaufsplattform eBay

UPDATE: Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Stiefelparadies GmbH & Co. KG wegen irreführender Werbung auf der Verkaufsplattform eBay
28.10.20111228 Mal gelesen
Uns liegen weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Fa. Stiefelparadies GmbH & Co. KG gegen gewerbliche Anbieter auf der Verkaufsplattform eBay im Marktsegment Schuhe vor. Streitgegenständlich ist der Tatbestand der irreführenden Werbung mit der stofflichen Beschaffenheit von Schuhen.

In der Vergangenheit hatten wir bereits hier über wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Fa.Stiefelparadies GmbH & Co. KG berichtet.

Die Fa. Stiefelparadies GmbH & Co. KG hatte dort insoweit Mitbewerber abgemahnt, die in der Artikelbeschreibung zum Angebot von Schuhen auf der Verkaufsplattformi eBay den Begriff "Leder" angegeben hatten, wobei das Obermaterial der angebotenen Schuhe nicht aus Leder, sondern zumeist aus Kunstleder, bzw. Lederimitat, bestand.

Uns liegen nun weitere wettbwerbsrechtliche Abmahnungen der Stiefelparadies GmbH & Co. KG, Mönchengladbach, wegen irreführender Werbung im Marktsegment Schuhartikel auf der Verkaufsplattform eBay vor. Gerügt wird nun die angeblich irreführende Bewerbung von Damenstiefel mit dem Attribut "Fell", wenn es sich dabei tatsächlich nur um Kunstfell handeln soll.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,- EUR (entspricht 859,90 EUR netto) aufgeforert

Sind auch Sie auf der Verkaufsplattform eBay im Handel mit Schuartikeln tätig und haben eine Abmahnung der Stiefelparadies GmbH  mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten ?

Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens derVertragsstrafezu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.

Keinesfalls können wir empfehlen, die Abmahnung zu ignorieren. Uns ist aus der Vergangenheit bekannt, dass im Falle des Scheiterns einer außergerichtlichen Erledigung die Angelegenheit weiter im einstweiligen Verfügungsverfahren fortgeführt wird.So liegt uns hier eine einstweilige Verfügung vor, die von der Fa. Stiefelparadies GmbH & Co. KG vor dem LG Köln erwirkt worden ist, nachdem unsere Mandantschaft die außergerichtliche Abmahnung zunächst ignoriert und nicht reagiert hatte.

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Auch Sie sind von einer Abmahnung betroffen ?

Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch informieren - auch an Wochenenden und Feiertagen !

bundesweit !

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