Abmahnung Bindhardt Fiedler Zerbe – „Culcha Candela – Berlin City Girl“ aus den German Top 100 – Es drohen weitere Abmahnungen

Abmahnung Filesharing
15.10.2011826 Mal gelesen
Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe aus Großen-Linden mahnt weiterhin Anschlussinhaber wegen Filesharing von „Berlin City Girl“ ab. Betroffen sind u.a. verschiedene Ausgaben der German Top 100 Single Charts. Es weitere drohen Doppel-, Folge-, Sammelabmahnungen.

Münster / Oktober 2011 - Die Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe verlangt wie üblich die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung und bietet weiter an, alle Ansprüche Ihrer Mandantschaft; den Herren Hanno Graf, Omar David Römer Dupue, Lars Barragan De Luyz, Matthäus Jaschik, Matthias Hafemann, John Magiriba Lwanga, Simon Müller-Lerch und Jan Krouzilek gegen Zahlung eines Pauschalbetrags von 400,-- € abzugelten.

Der Song "Berlin City Girl" ist ein Beispiel für eine sog. "Doppelabmahnung". Neben der Kanzlei Bindhardt Fiedler Zerbe mahnt auch die Kanzlei Nümann Lang Anschlussinhaber für die Styleheads Gesellschaft für Entertainment mbH wegen Filesharing desselben Songs ab. Anschlussinhabern droht daher eine weitere Abmahnung.

Der Song "Berlin City Girl" war monatelang in den German Top 100 Single Charts erfolgreich vertreten. Entsprechend viele Ausgaben der German Top 100 Single Charts sind betroffen.

Gefährlich ist der Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts, weil die in der jeweiligen Ausgabe enthaltenen Songs durch verschiedene Rechteinhaber bzw. Kanzleien einzeln oder in Sammelabmahnungen abgemahnt werden. Anschlussinhabern drohen daher weitere Abmahnungen!

Besonders aktiv sind hier derzeit die Kanzlei Kornmeier & Partner, die vor allem das Filesharing von verschiedenen Songs von David Guetta z.B. "Titanium", "Sweat" oder "Where them Girls at" aus den German Top 100 für die EMI Music mittels anwaltlicher Abmahnung verfolgt.

Auch die Kanzlei Rasch mahnt regelmäßig Anschlussinhaber wegen Filesharing der German Top 100 Single Charts für Universal Music ab. Die Kanzlei versendet hierbei eine Sammelabmahnung; d.h. mehrere Songs werden in einem Schreiben abgemahnt. Der Pauschalbetrag beträgt 1.200,-- €.

Eine ebenfalls sehr "teure" Sammelabmahnung wegen des Vorwurfs von Filesharing der German Top 100 Single Charts spricht derzeit Rechtsanwalt Daniel Sebastian für die DigiRights Administration GmbH aus. Die Höhe des Pauschalbetrags beträgt sogar 1.800,-- €.

Je nach Ausgabe der German Top 100 Single Charts drohen weitere Abmahnungen z.B. durch die Kanzlei FAREDS, Zimmermann & Decker oder Schalast & Partner.

Betroffene Anschlussinhaber sollten daher nicht zögern, sofort nach Erhalt einer Abmahnung, die den Vorwurf von Filesharing der German Top 100 Single Charts beinhaltet, einen spezialisierten Rechtsanwalt zu kontaktieren um die Möglichkeiten vorbeugenden Handelns zu prüfen!

Die Kanzlei Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft ist u.a. auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Filesharing spezialisiert und betreut bundesweit Mandanten. Kontaktieren Sie uns unverbindlich für ein Erstgespräch - das wir Ihnen selbstverständlich nicht in Rechnung stellen - in dem wir Ihnen den Rechtsrahmen und die Kosten einer eventuellen Mandatierung erläutern.

Sie erreichen uns unter 0251 - 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de.