Diese Woche hielten sich die Abmahnungen bezüglich der unerlaubten Verbreitung bzw. öffentlichen Zugänglichmachung von Musik- und Filmwerken in etwa die Waage.
So mahnte neben den oben Genannten die Kanzlei Lihl im Namen der Medienvertrieb T. W., die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Partnergesellschaft im Namen der BB Video GmbH und die SKW Schwarz Rechtsanwälte Steuerberater Wirtschaftsprüfer Partnerschaft im Namen der Atari Europe S.A.S. wegen der Verletzung von Urheberrechten am Computerspiel Test Drive Unlimited 2 ab.
Ruhig war es längere Zeit um die Fotografin Petra Heide, die diese Woche die Verletzung von Bildrechten durch das Veröffentlichen von geschütztem Material in einer privaten Ebay-Auktion abmahnte.
Sollten Sie auch von einer Abmahnung betroffen sein, raten wir dazu, die vorgelegte Unterlassungserklärung auf keinen Fall zu unterzeichnen, keine Zahlungen zu leisten und sich an einen spezialisierten Rechtsanwalt zu wenden, um die Angelegenheit prüfen zu lassen.
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