Abmahnung der MKG Motoren Köln GmbH

Abmahnung Filesharing
14.10.2011429 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte Sagsöz und Euskirchen aus Bonn für die MKG Motoren Köln GmbH vor. Gegenstand der Abmahnung ist angeblich fehlerhafte Werbung mit Garantien. Hierdurch würde in wettbewerbswidriger Weise gegen § 477 BGB verstoßen. Im Weiteren wird auf neue BGH Rechtsprechung zu diesem Thema Bezug genommen.

Die Betroffenen sollen eine Unterlassungserklärung abgegeben und Rechtsanwaltskosten aus einem Gegenstandswert in Höhe von 15.000 € (755,80 € ) tragen. Betroffenen ist zunächst zu raten, die geforderte Unterlassungserklärung nicht voreilig zu unterschreiben. Es muss unbedingt verhindert werden, dass durch voreiliges Handeln der Gegenseite Ansprüche auf Zahlung einer Vertragsstrafe entstehen. Es ist daher zu empfehlen, die Abmahnung überprüfen zu lassen. Gegebenenfalls muss eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Für den Fall, dass die Abmahnung berechtigt ist, sollte eine Gerichtsverfahren unbedingt vermieden werden. Gleichwohl ist es in der Regel möglich die Kosten der Abmahnung im Verhandlungswege zu senken und den Schaden zu minimieren.

Die Rechtsanwälte am Kreuztor - Internetrecht-NRW  aus Münster haben Mandanten bereits hundertfach in wettbewerbsrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Falls Sie eine Abmahnung erhalten haben, bieten wir Ihnen unter 0251 20 86 80 30 eine erste kostenlose (bis auf Ihre Telefongebühren) Einschätzung Ihrer Reaktionsmöglichkeiten an.