Abmahnung wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke durch Waldorf Frommer - "Arthur"

Abmahnung Filesharing
11.10.2011462 Mal gelesen
Die Kanzlei von Rechtsanwalt Metzler ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in Internettauschbörsen. Er berät und vertritt Anschlussinhaber, die eine derartige Abmahnung erhalten haben.

Die Firma Warner Bros. Entertainment GmbH lässt, vertreten durch die Münchener Anwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Urheberrechtsverletzungen an dem Film "Arthur" verfolgen. Dieser Film wird über Internet-Tauschbörsen wie BitTorrent, Limewire, Emule etc. zum Download angeboten.

Die Nutzer einer Internet-Tauschbörse bieten den urheberrechtlich geschützten Film "Arthur" beim Download zeitgleich auch einer unbestimmten Anzahl anderer "Tauschpartner" zum Download an. In dieser Handlung liegt die vorgeworfene unberechtigte öffentliche Zugänglichmachung gemäß § 19a UrhG.

Deshalb fordert die Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte den Inhaber des Internetanschlusses auf, eine strafbewehrte Unterlassungsverpflichtungserklärung abzugeben sowie einen Pauschalbetrag zu zahlen.


Wir raten dringend davon ab, die Unterlassungserklärung zurückzusenden, weil diese vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden kann. Zudem besteht die Gefahr von Folgeabmahnungen und einer empfindlichen Vertragsstrafe. Oftmals kann die Forderung insgesamt abgewehrt werden.

Die Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer sollte dennoch in jedem Fall ernst genommen werden und die angegebenen Fristen beachtet werden.

Unsere Kanzlei verfügt über umfangreiche Erfahrung bei der Beantwortung von urheberrechtlichen Abmahnungen. Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf. Wir beraten Sie gern.