Filesharing Abmahnung des Musikwerks "Inna-Sun is Up(538 Dance Smash 2011 Vol. 2) durch Rechtsanwälte Schalast & Partner im Auftrag von DigiProtect

Abmahnung Filesharing
11.10.2011573 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung des Musikwerks "Inna-Sun is Up(538 Dance Smash 2011 Vol. 2) durch Rechtsanwälte Schalast & Partner im Auftrag von Digi Protect GmbH vom 28.09.2011 vor.

In der vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung mit einem starren Vertragsstrafenversprechen sowie die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme von 480,00 € gefordert.

Gerügt wird das angebliche illegale öffentliche Zugänglichmachen des Musikwerks.

Das Musikerkwerk soll hier über das Torrent Netzwerk angeboten worden sein. Gerade dieses Netzwerk erfreut sich großer Beliebtheit bei Nutzern und Abmahnern gleichermaßen.

Die beauftragte "Logging-Firma" hat hier anhand des sogenannten Hash Wertes bzw. dem Dateinamen die IP Daten des Abgemahnten ermittelt. Die Logging-Firma gibt die Informationen an den jeweiligen Rechteinhaber weiter, der dann einen Rechtsanwalt mit dem weiteren Vorgehen, insbesondere dem Ausspruch der kostenpflichtigen Abmahnung beauftragt.

Wir können nur jedem Abgemahnten empfehlen, sich nach einer erhaltenen Abmahnung gleich anwaltlich beraten zu lassen und nicht direkt den Kontakt mit dem Abmahner zu suchen.

Die Informationen im Internet können dabei eine erste Hilfe sein, sollten eine anwaltiche einzelfallbezogene Beratung jedoch nicht ersetzen. Insbesondere das geforderte Vertragsstrafenversprechen sollte unbedingt modifiziert werden. Gerade, wenn wie hier, neben dem eigentlichen Unterlassungsanspruch auch noch andere Ansprüche bedient werden sollen, die nicht in eine Unterlassungserklärung eingebettet werden müssen, um bspw. die Wiederholungsgefahr auszuräumen.

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner:

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Rechtsanwalt René Euskirchen

Internetrecht und Abmahnungen

 

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