Seltener geht es um Produktfotos die für Internetverkäufe aus fremder Quelle "entführt" wurden oder Stadtplänen oder Anfahrtsskizzen.
Auch werden öfters registrierte Markennamen benutzt, um eigene Verkaufsangebote zu fördern.
Spezialisierte Anwaltskanzleien verlangen dann meist recht rasch eine Unterlassungserklärung vom Inhaber des Internet-Anschlusses.
Die ungewollte Post sollte sorgfältig behandelt werden und der Vorwurf und seine Umstände geprüft. Das Haftungsrisiko trifft den Verantwortlichen meist wenn er Inhaber des Netzanschlusses ist ( Anschlussinhaber), den Webseitenbetreiber oder die im Internetportal angemeldete Person.
Ignoriert werden sollten die anwaltlichen Schriftsätze nicht, denn schnell können unverhofft ein paar Hundert Euro Kosten entstehen, die auch gerichtlich geltend gemacht werden.
Ob der Anspruch gegen Sie berechtigt ist, ein Gerichtsverfahren droht und die Fragen zur Haftung und Kosten, berät sie ein Rechtsanwalt mit entsprechender Erfahrung auf diesem Gebiet, mit dem Tätigkeitsschwerpunkt im Internet-, Urheber- und Medienrecht, bzw. geistigen Eigentums, Markenrecht und gewerblichem Rechtsschutz.