Abmahnung Kornmeier für “Loona - El Tiburon“ iAv MORE Music and Media GmbH & Co. KG – Club Sounds Vol. 58 – Weitere Abmahnungen können folgen...

Abmahnung Filesharing
08.10.2011368 Mal gelesen
Die Kanzlei Kornmeier & Partner mahnt derzeit Anschlussinhaber wegen des Vorwurfs von Filesharing des Songs “Loona – El Tiburion” für die MORE Music and Media GbR ab. Da der Song auf dem Sampler „Club Sounds“ Vol. 58 enthalten ist, können Betroffene weitere Abmahnungen erhalten…

Münster / Oktober 2011 - In der Ausgabe von "Club Sounds Vol. 58" sind weitere Werke enthalten von denen bekannt ist, dass die Rechteinhaber Urheberrechtsverletzungen durch Filesharing in Internettauschbörsen mittels anwaltlicher Abmahnungen verfolgen lassen. So hält z.B. der Rechteinhaber Planet Punk Music GbR Rechte an einigen Songs z.B. "Davis Redfield - Out Of Town" aus dem Sampler "Club Sounds Vol. 58". Die Planet Punk Musik GbR wird vertreten durch die Kanzlei Zimmermann & Decker Rechtsanwälte. Es besteht daher die Möglichkeit, dass Anschlussinhabern denen vorgeworfen wird, den Sampler "Club Sounds Vol. 58" Dritten zum Download angeboten zu haben, auch eine Abmahnung durch die Kanzlei Zimmermann & Decker zu erhalten.

Nach hiesigen Recherchen drohen bzgl. dieser Ausgabe von "Club Sounds" auch Abmahnungen von Rechtsanwalt Daniel Sebastian, der Kanzlei Denecke von Haxthausen & Partner sowie Rechtsanwalt Marcus Meier, da von diesen Kanzleien vertretene Rechteinhaber Rechte an in "Club Sounds Vol. 58" vertretenen Songs innehaben.

Es gilt daher die Möglichkeit vorbeugenden Handelns zu prüfen.

Anschlussinhaber die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten, sollten sich daher direkt nach Erhalt der ersten Abmahnung an einen in diesem Bereich spezialisierten Rechtsanwalt wenden um die Möglichkeiten vorbeugenden Handelns zu prüfen.

Die Bürogemeinschaft Gravel & Herrmann aus Münster ist insbesondere auf das Medienrecht, Urheberrecht und Internetrechtspezialisiert und vertritt bundesweit Mandanten bei Abmahnungen wegen Filesharing.

Kontaktieren Sie uns unverbindlich telefonisch unter 0251 - 39 51 81 80 oder per Email unter info@rae-gravel-herrmann.de für eine Ersteinschätzung.

Wir arbeiten in diesen Fällen regelmäßig auf Basis eines  Pauschalhonorars, dass wir Ihnen selbstverständlich vorab mitteilen.