Der Musik-Sampler "German Top 100 Single Charts" ist häufig Gegenstand von Abmahnungen. Verschiedene Rechteinhaber, seien es Textdichter, Komponisten oder Tonträgerhersteller, mahnen über verschiedenen Kanzleien einzelne Musikstücke der "German Top 100 Single Charts" ab. Für viele Betroffene stellt sich die Frage, ob nunmehr 100 Abmahnungen, oder, wenn Komponisten und Textdichter sowie weitere Rechteinhaber getrennt auftreten, 200 oder 300 Abmahnungen drohen.
Die bisherige Erfahrung zeigt, dass dies auf keinen Fall so kommt. Zwar kann es durchaus mehrere Abmahnungen im Zusammenhang mit den German Top 100 Single Charts geben. Allerdings liegt nach unseren Erfahrungen die Grenze bei 5 bis 8 Abmahnungen.
Dies sollte allerdings Betroffene nicht dazu verleiten, leichtfertig und unachtsam mit den Abmahnungen umzugehen. Wir empfehlen auf jeden Fall eine anwaltliche Beratung, um angemessen zu reagieren und mit Blick auf Folgeabmahnungen die richtige Abwehrstrategie zu wählen.
Bedeutet eine Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis oder Schuldeingeständnis?
Vielfach besteht die Sorge, dass auch mit einer geänderten Unterlassungserklärung ein Schuldanerkenntnis erfolgt. Dies muss nicht so sein. Eine Unterlassungserklärung kann ohne Anerkennung einer Rechtspflicht abgegeben werden. Sie muss allerdings rechtsverbindlich sein. Hier sollten Sie sich bei der genauen Formulierung anwaltlich beraten lassen.
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