Abmahnung Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH im Auftrag der MIG Film GmbH, Film: Vampire – Verstecken war Gestern, u.a.

Abmahnung Filesharing
05.09.2011517 Mal gelesen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt im Auftrag der MIG Film GmbH Abmahnungen. Gegenstand der Schreiben ist u.a. die angebliche Urheberrechtsverletzung an dem Film Vampire – Verstecken war Gestern. Darüber hinaus sind weitere Filme Gegenstand von Abmahnungen.

In der Abmahnung wegen der angeblichen Rechtsverletzung an dem Film "Vampire - Verstecken war Gestern", wird vorgetragen, dass der Film in einer Internet-Tauschbörse illegal heruntergeladen und widerrechtlich zum Download angeboten worden sei.

Gefordert werden in der Abmahnung als Vergleichsangebot die Unterzeichnung der vorformulierten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung, die der Abmahnung beigefügt ist, sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 450,00 Euro.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine für den konkreten Fall anwaltlich erstellte modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung, da sie erhebliche Folgewirkungen hat.

In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, eine Zahlungsverpflichtung zu einem Vergleichsbetrag muss nicht Teil einer Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt". Dies ist einer von diversen Aspekten, die bei einer Modifikation der Unterlassungserklärung zu beachten ist.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier auf der Internetseite der Anwaltskanzlei Wienen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit seit Jahren erfolgreich in Filesharing-Sachen. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne. Bitte wenden Sie sich dazu an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Gerne können Sie Ihre Anfrage auch über das Online-Formular der Anwaltskanzlei Wienen unverbindlich stellen.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

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Rechtsanwältin Amrei Viola Wienen
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