Es wird insoweit innerhalb der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung seitens Sony Europe Ltd. gerügt, dass Sony-Artikel mit Hinweis auf Lieferzeiten von 7-14 Tagen beworben werden, diese Lieferzeiten aber für den Händler unter keinerlei Umständen eingehalten werden könnten.
1. Im Rahmen der strafbewehrten Unterlassungserklärung soll sich der Abgemahnte zur sofortigen Einstellung der Angebote verpflichten, wenn die beworbene Lieferzeit tatsächlich nicht eingehalten werden kann.
Die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung beinhaltet insoweit ein Vertragsstrafenversprechen in Höhe von 5.100,00 EUR für jeden Fall der Zuwiderhandlung unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs.
2. Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,- EUR (entspricht 1.379,80 EUR netto) aufgefordert.
Sind auch Sie im im Handel mit Elektronikartikeln tätig und haben eine Abmahnung der Sony Europe Ltd. durch Rechtsanwälte Noerr LLP, Berlin, erhalten ?
Wie ist weiter zu verfahren ?
Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.
Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.
Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.
Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich in einem unverbindlichen kostenlosen Erstgespräch informieren -
auch an Wochenenden und Feiertagen,
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