Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Siefelparadies GmbH wegen irreführender Werbung auf der Verkaufsplattform eBay

Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Siefelparadies GmbH wegen irreführender Werbung auf der Verkaufsplattform eBay
23.08.20111020 Mal gelesen
Uns liegt eine wettbwerbsrechtliche Abmahnung der Stiefelparadies GmbH, Mönchengladbach, wegen irreführender Werbung im Marktsegment Schuhartikel auf der Verkaufsplattform eBay vor. Gerügt wird die angeblich irreführende Bewerbung von Herrenschuhen mit dem Attribut "Leder".

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird auch zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 20.000,- EUR (entspricht 859,90 EUR netto) aufgeforert

Sind auch Sie auf der Verkaufsplattform eBay im Handel mit Schuartikeln tätig und haben eine Abmahnung der Stiefelparadies GmbH  mit der Aufforderung zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erhalten ?

Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens derVertragsstrafezu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen, in welcher Form diese abgegeben werden sollte.

Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

Handeln Sie nicht unüberlegt und lassen Sie sich in einem kostenlosen Erstgespräch informieren - auch an Wochenenden und Feiertagen !

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