Bereits seit Monaten werden Abmahnungen durch die Kanzlei Waldorf & Frommer mit Sitz in München herausgebracht für die Rechteinhaberin Constantin Film Verleih GmbH mit Sitz ebenfalls in München wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Filmwerk "New Kids Turbo".
Die in der Regel 12 Seiten langen Abmahnschreiben enthalten den Datensatz mit einer vorgegebenen Uploaddauer und der IP-Adresse. In der Folge wird dann unter Angabe verschiedener Rechtsprechung dargelegt, wieso Unterlassungsansprüche und Zahlungsansprüche bestünden. Beigefügt sind sodann ein Ermittlungsdatensatz, eine Unterlassungserklärung sowie ein gerichtlicher Beschluss.
Bei Urheberrechtsverletzungen müssen grundsätzlich die einzelnen Zahlungsansprüche aufgeschlüsselt werden. Vorliegend wird jedoch zunächst ein Vergleichsbetrag für einen etwaigen Lizenzschaden und die Anwaltsgebühren geltend gemacht. Wenn die Abmahnung berechtigt sein sollte und es tatsächlich einmal zu einem gerichtlichen Verfahren kommt, kann die Vergleichssumme von 956,00 Euro durchaus überschritten werden.
Dem Abmahnschrieben der Kanzlei Waldorf und Frommer lässt sich entnehmen, dass Film "New Kids Turbo" der Rechtsinhaberin Constantin Film Verleih GmbH über sogenannte P2P-Tauschbörsen wie BitTorrent zum elektronischen Download zur Verfügung gestellt wurde.
Anders als bei sog. Sharehoster wird im Zuge des Downloades über eine P2P-Tauschbörse selbst zum Download angeboten. Der Teilnehmer stellt sich also wie ein Rechteinhaber dar.
Keineswegs ist es so, dass sich bei der Ermittlung der Daten nie Fehler einstellen und die Forderungen in den Abmahnschrieben in jedem Fall so akzeptiert werden müssen. Insbesondere birgt eine Unterzeichnung der beigefügten Unterlassungserklärung Nachteile für das weitere Vorgehen gegen die geltend gemachten Ansprüche. Zum einen gibt es einige aktuellere Entscheidungen zur Streitwerthöhe bei Urheberrechtsverletzungen an Film- und Musikwerken. Darüber hinaus haftet der Anschlussinhaber nicht in jedem Fall beispielsweise für eine Teilnahme an P2P-Tauschbörsen durch Familienmitglieder und Mitbewohner. Immer wieder treten auch Fälle auf, in denen Fremde in ein WLan-Netz eindringen, um so Urheberrechtsverletzungen ungestört durchführen zu können.
Keine gute Idee ist es, auf die Abmahnschreiben in keiner Form zu reagieren. Ein gerichtlich durchgesetzter Unterlassungsanspruch durch die Kanzlei Waldorf & Frommer kann im Einzelfall erhebliche Streitwerte für die Gerichts- und Anwaltsgebühren auslösen.
Die Kanzlei RAe Gravel & Herrmann - Rechtsanwälte in Bürogemeinschaft bearbeitet u.a. Abmahnungen wegen Filesharing.
Beide Berufsträger haben im Rahmen ihres zusätzlichen Masterstudienganges im Medienrecht umfangreiche Kenntnisse im Bereich Urheberrecht und Internetrecht erlangt.
Selbstverständlich informieren wir Sie vorab unverbindlich über die Kosten einer eventuellen Beauftragung.