Waldorf Frommer im Auftrag der Getty Images International : Abmahnung wegen unlizenzierter Lichtbildwerke

Abmahnung Filesharing
17.08.2011683 Mal gelesen
Unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Lichtbildwerke der Firma Getty Images International: Waldorf Frommer verschickt im Auftrag der Getty Images International Abmahnung wegen unberechtiger Nutzung von Getty Images Fotos.

Derzeit geht der bekannte Anbieter von Bild- und Filmmaterial, die Firma Getty Images International, mit Hilfe der Waldorf Frommer Rechtsanwälte aus München gegen Betreiber von Homepages vor. Es wird geltend gemacht, dass auf der Homepage Darstellungen enthalten seien, in die Bildmaterial von Getty Images International ohne deren Zustimmung eingebunden sei.

Es handele sich um eine unlizenzierte Vervielfältigung und öffentliche Zugänglichmachung geschützter Werke bzw. eine unberechtige Nutzung von Getty Images Fotos.

Der Betroffene wird in der Abmahnung aufgefordert, eine Unterlassungserklärung zu unterzeichnen und Auskunft zu erteilen.

Kommentar:

  • Regelmäßig gehen der Abmahnung eine Lizenzforderung wegen unberechtiger Nutzung von Getty Images durch die Firma Getty Images voraus, auf die der Betroffene nicht reagiert hat.  Meist liegt das Schreiben der Firma Getty Images ca. 1 Jahr zurück, bevor dann die Abmahnung von Waldorf Frommer den Betroffenen erreicht.

  • Die Unterlassungserklärung sollte nicht ohne rechtliche Prüfung unterschrieben werden. Meist sind Abwandlungen erforderlich. Dies gilt umso mehr, als das OLG Köln die früheren Unterlassungserklärungen der Waldorf Frommer Rechtsanwälte beanstandet hat.

  • Ob und wieweit die geforderte Auskunft erteilt werden muss, hängt von den Umständen des Falles ab. Zu beachten ist, dass in der Praxis bei der Auskunft Fehler gemacht werden, die später kaum rückgängig zu machen sind. Sorgfalt und eingehende rechtliche Prüfung ist hier angebracht.

  • Auf die Abmahnung sollte fristgerecht reagiert werden. Reagiert der Betroffene nicht, erhält er  regelmäßig nach ca. 2 Wochen nach Verstreichen der Frist die Abmahnung nochmals, diesmal per Einschreiben. Nun ist unbedingt eine Reaktion notwendig, da ansonsten eine einstweilige Verfügung droht, die allerdings bereits nach Verstreichen der ersten Frist kommen könnte. Daher sollten Fristen eingehalten werden. Notfalls kann eine Fristverlängerung beantragt werden.

  • In allen Fällen erhält der Betroffene nach erfolgter Auskunft und Abgabe einer Unterlassungserklärung dann ein weiteres Schreiben, in dem die Anwaltskosten für die Abmahnung mit meist hohen Streitwerten und ein Lizenzschadensersatz gefordert wird, der oftmals die ursprünglich von Getty Images geltend gemachte Forderung übersteigt. Hier ist eine eingehende rechtliche Überprüfung notwendig.



Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht 


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