Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Boll AG: Filmwerk „Bloodrayne – The Third Reich“

Abmahnung der FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für die Boll AG: Filmwerk „Bloodrayne – The Third Reich“
15.08.2011552 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg vor. Es geht um urheberrechtliche Ansprüche wegen illegalen Herunterladens und dem widerrechtlichen weltweiten Anbieten des Filmwerks „Bloodrayne – The Third Reich“ der Boll AG. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichsbetrages in Höhe von 850,00 € gefordert.

Betroffenen ist zu empfehlen die Abmahnung nicht zu ignorieren und die gesetzten Fristen zu beachten. Die Berechtigung der Abmahnung muss überprüft werden. Gegebenenfalls ist den Betroffenen zur Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung zu raten.

Schnelle und kompetente Hilfe:

Wir haben bereits tausendfach Mandanten in urheberrechtlichen Abmahnungsfällen erfolgreich verteidigt. Wir bieten Ihnen:

  • kostenlose telefonische Ersteinschätzung
  • ggf. eine modifizierte Unterlassungserklärung, die wirksam ist, aber kein Schuldeingeständnis bedeutet und den Abgemahnten nicht weiter bindet als nötig.
  • eine schnelle Beratung und Vertretung zu einem fairen Pauschalhonorar

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.

Sie erreichen uns unter:
Tel: 0251 - 20 86 80 30
Fax: 0251 - 20 86 80 50
E-Mail:
info@ra-kreuztor.de