Unsere Kanzlei liegt zur Bearbeitung eine Abmahnung wegen des Angebots eines Chartcontainers mit 100 Titeln, hier der "German TOP 100 Single Charts vom 25.07.2011" vor. Darin mahnt die Universal Music GmbH durch Ihre Rechtsanwälte Urheberrechtsverstöße in Tauschbörsen an gleich mehreren Musiktiteln der Interpreten Lady Gaga, Rihanna, Cascade, Pigeon John und Norman Langen ab.
In der Abmahnung wird ein Betrag von 1.200 Euro und die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie eines Vergleichs über eben genannte Summe begehrt.
Hilfe bei Abmahnung von Musikcontainern, wie der German TOP 100 Single Charts
1. Unterlassungserklärung
Die beigefügte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung sollte nicht unterschrieben werden, es wird vielmehr empfohlen, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben. Insbesondere bei Chartcontainer besteht ein hohes Risiko, Abmahnungen von weiteren Rechteinhabern zu erhalten, dies sollte von Anfang an vermindert werden. Die Gefahr von weiteren Abmahnungen ist bei einem Chartcontainer mit 100 Musiktiteln erheblich und sollte nicht unterschätzt werden, vor übereilten und unüberlegten Reaktionen wird daher gewarnt.
2. Ansprüche, insbesondere der Vergleichsbetrag in Höhe von 1.200 Euro
Zunächst ist zu unterscheiden, ob der Anschlussinhaber als Täter oder nur als Störer oder überhaupt nicht haftet, so muss der Störer nicht für den geforderten Schadensersatz eintreten. Für die Höhe dieses Anspruchs spielt insbesondere eine Rolle über welchen Zeitraum die Dateien angeboten wurden.
Zusammenfassung
In der Regel empfiehlt sich zumindest die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung. Gerade bei Top 100 Chartcontainern sollte jedoch jeder Schritt genauestens überlegt sein, denn weitere Abmahnungen könnten folgen.