Abmahnung FAREDS German Top 100 Single Charts ""Anders/Fahrenkrog - Gigolo"

Abmahnung Filesharing
10.08.2011929 Mal gelesen
Der Autor ist spezialisiert auf die Abwehr von Abmahnungen wegen Urheberrechtsverletzungen in Tauschbörsen. Er berät und vertritt Anschlussinhaber, die eine Abmahnung wegen Filesharing erhalten haben.

Die Hamburger Rechtsanwaltskanzlei FAREDS versendet derzeit Abmahnungen im Auftrag der Fort Knox Entertainment GmbH. Abgemahnt wird die Urheberrechtsverletzung des Musiktitels "Anders/Fahrenkrog-Gigolo

Der Musiktitel wird als Bestandteil der Containerdatei "German TOP100 Single Charts 13 06 2011-MCG" in Tauschbörsen verbreitet. Indem der Tauschbörsennutzer die Datei auf seinen PC lädt, verletzt er die Verwertungsrechte des Urhebers.

Dem Adressat der Abmahnung wird vorgeworfen, als Anschlussinhaber für die Urheberrechtsverletzung rechtlich verantwortlich zu sein. Die Kanzlei FAREDS fordert die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung sowie die Zahlung eines Vergleichsbetrags in Höhe von 450,00 EUR. 

 

Wie sollte man sich bei einer Filesharing Abmahnung verhalten?

 Unterschreiben Sie keinesfalls die beigefügte Unterlassungserklärung!

Die der Abmahnung beigefügte Erklärung kann vor Gericht als Schuldeingeständnis gewertet werden und birgt darüber hinaus erhebliche Risiken. Die geforderte Unterlassungserklärung sollte daher keinesfalls unverändert abgegeben werden. Nehmen Sie dringend vor Abgabe der strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung anwaltliche Hilfe in Anspruch. Rufen Sie uns unverbindlich an unter 030 60 98 53 70 0. Unsere Rechtsanwaltskanzlei ist auch abends und am Wochenende erreichbar. 

Das Vorgehen gegen Filesharing-Abmahnungen ist keineswegs aussichtslos. In einer Vielzahl der Fälle können die Schadensersatzforderungen und Anwaltsgebühren ganz oder teilweise abgewehrt werden.

 Nehmen Sie unbedingt die Fristen ernst!  

Wenn Sie die von den abmahnenden Anwaltskanzleien gesetzte Frist zur Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung versäumen, riskieren Sie, dass gegen Sie eine einstweilige Verfügung beantragt wird.

Geben Sie daher unbedingt vor Fristablauf eine von uns modifizierte Unterlassungserklärung ab!

 

Muss man das geforderte Geld bezahlen?

Im Einzelfall ist zu prüfen, ob überhaupt eine Urheberrechtsverletzung vorliegt. Häufig hat der Anschlussinhaber selbst keine Rechtsverletzung begangen, sondern Familienmitglieder oder sogar Dritte. Darüber hinaus sind die Forderungen oft deutlich überhöht. In diesen Fällen bestehen gute Chancen, die Forderungen abzuwehren.

 

Sind 10.000 EUR Gegenstandswert für einen Song oder einen Film nicht zu viel?

Zwar sind im Urheberrecht solche hohen Gegenstandswerte nicht unüblich. Bei Filesharing Abmahnungen gibt es jedoch immer wieder Urteile, die von einem weit geringeren Streitwert ausgehen. So hielt das AG Halle (Saale) in seinem Urteil vom 24.11.2009, Az.: 95 C 3258/09 einen Streitwert von 1.200 EUR anstatt 10.000 EUR für angemessen:

"Der Beklagte stellte nur einen einzigen urheberrechtlich geschützten Film der Klägerin zum Hochladen bereit. Dies stellte - soweit ersichtlich - zudem den ersten Verstoß des Beklagten gegen die Nutzungsrechte der Klägerin dar. Damit liegt lediglich eine bagatellartige Rechtsverletzung vor, die einen Streitwert in Höhe von 10.000 € nicht rechtfertigen kann (vergleiche LG Darmstadt vom 20.04.2009, 9 Qs 99/09, das eine Bagatelle selbst bei zwei Filmwerken annimmt)."

Gilt die neue Deckelung der Anwaltskosten auf 100 EUR gemäß § 97a Abs. 2 UrhG?

Nach unserer Auffassung ist § 97a Abs. 2 UrhG auf Filesharing-Abmahnungen anwendbar. Viele Gerichte wenden diese Regelung auf Abmahnungen wegen illegalen Downloads an. Selbst der BGH hat in seiner Presseerklärung Nr. 101/2010 zum Urteil 12.5.2010 I ZR 121/08 angedeutet, dass in derartigen Fällen Abmahnkosten nur in Höhe von maximal 100 EUR anfallen.

Nehmen Sie kostenlos und unverbindlich Kontakt zu uns auf!