Abmahnung Filesharing - Rechtsanwältin Wienen ist am Samstag, den 6. August 2011, für Abgemahnte erreichbar

Abmahnung Filesharing
06.08.2011543 Mal gelesen
Diverse Abmahnungen treffen heute, am 6. August 2011, wegen illegalen Filesharings / Tauschbörsennutzung mit der Post ein und versetzen Abgemahnte in Aufregung. Was ist dann zu tun?

Lassen Sie sich anwaltlich umgehend beraten. Wichtig ist, einen kühlen Kopf zu behalten und nicht in Panik zu geraten. Eine Abmahnung muss ernst genommen werden und gehört in die Hände von spezialisierten Anwälten, die sachgerechte Auskunft geben können.

Sinnvoll und wichtig ist es, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen - statt ungeprüft das zu unterschreiben, was in einer Abmahnung vorformuliert enthalten ist. Denn das kann unnötige negative Wirkungen haben. Ebenso wird davon abgeraten, die Abmahnung zu ignorieren, da dann ein teures gerichtliches Verfahren drohen kann.

Zunächst gilt es zu klären, welchen Hintergrund die Abmahnung hat, bzw. wie es dazu gekommen ist. Auch wenn die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgt ist, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Formulierung einer Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall durchgeführt werden, da Sie eine Unterlassungserklärung jahrelang bindet und von hoher Bedeutung ist.

Zudem ist das Ziel anwaltlicher Vertretung, dass der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert wird. Im Einzelfall ist dabei zum Beispiel zu prüfen, ob der in einer Abmahnung genannte Gegenstandswert überhöht ist.

Aktuelle Rechtsprechung und anwaltliche Arbeit

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da die Filesharing-Rechtsprechung permanente Entwicklungen durchläuft, ist aktuelles Wissen gefragt. Weitere Informationen und aktuelle Filesharing-Rechtsprechung finden Sie hier.

Am heutigen Samstag, den 06.08.2011, ist Rechtsanwältin Wienen in der Zeit von 9:00 Uhr bis 15:00 Uhr telefonisch erreichbar. Wenn Sie eine Abmahnung erhalten, wenden Sie sich an:

Telefon 030 - 390 398 80.

Ihre Erstanfrage ist kostenlos.

Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
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Tel.: 030 390 398