Abmahnung Sasse & Partner Rechtsanwälte i.A. der Senator Film Verleih GmbH, Film: Company Men

Abmahnung Filesharing
02.08.2011545 Mal gelesen
Sasse & Partner Rechtsanwälte mahnen im i.A. der Senator Film Verleih GmbH wegen Urheberrechtsverletzungen an dem Film Company Men ab. Gefordert werden die Abgabe einer Unterlassungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 800 Euro.

In der Abmahnung geht es um den Vorwurf des unerlaubten Anbietens geschützter Filmwerke in Tauschbörsen (des Filmwerks "Company Men").

Gefordert wird in der Abmahnung als Vergleichsangebot jeweils die Abgabe einer von dem Abgemahnten unterzeichneten, unbedingten, unwiderruflichen und vertragsstrafenbewehrten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung (der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung als Entwurf beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 800,00 Euro.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In der oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der  800 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".

Modifizierte Unterlassungserklärung und Vergleichsbetrag

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung. Da eine Unterlassungserklärung jahrelang wirksam ist und weitreichende Folgen hat, sollte sie von entsprechend spezialisierten Anwälten im Einzelfall formuliert werden.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

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Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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