Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer Rechtsanwälte – werden Abgemahnte verklagt?

Abmahnung Filesharing
28.07.2011842 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt jedes Jahr zehntausende Internetanschlussinhaber wegen unterstellter unerlaubter Verwertungen geschützter Werke in sog. Tauschbörsen im Internet ab.

Beauftragt wird die Kanzlei Waldorf Frommer von den jeweiligen Rechteinhabern, deren geschütztes Repertoire angeblich von den Internetanschlussinhabern in Internettauschbörsen (sog. Filesharing-Systeme, wie z.B. BitTorrent) illegal zum Herunterladen angeboten worden sei.

Die Kanzlei Waldorf Frommer fordert aufgrund dieser Urheberrechtsverletzungen von den Abgemahnten die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung.

Zusätzlich verlangen die Rechtsanwälte Waldorf Frommer von den Abgemahnten die Zahlung eines pauschalen Betrages ab 806,00 Euro zur außergerichtlichen Bereinigung der Angelegenheit.

In der Abmahnung der Kanzlei Waldorf Frommer werden die Abgemahnten aber darauf hingewiesen, dass die Rechtsanwälte Waldorf Frommer ihrer Mandantschaft empfehlen werden, ihre Ansprüche gerichtlich durchzusetzen, falls die Abgemahnten die gesetzten Fristen ergebnislos verstreichen ließen.

Nun ist es hierbei fraglich, wie hoch die Wahrscheinlichkeit ist, dass die Abgemahnten verklagt werden, falls sie den Forderungen der Kanzlei Waldorf Frommer nicht nachkommen sollten.

Aus der täglichen anwaltlichen Praxis ist uns bekannt, dass die Klagen, die gegen die nicht reagierenden Abgemahnten eingeleitet werden, nur einen geringen Prozentanteil ausmachen.

Zunächst einmal ist darauf hinzuweisen, dass die offiziellen Kläger die Rechteinhaber sind,  die ihre Ansprüche wegen der Urheberrechtsverletzung vor Gericht geltend machen wollen. Jedoch werden die gerichtlichen Verfahren erfahrungsgemäß von den Abmahnkanzleien komplett eigenhändig gesteuert.

Problematisch für die Rechteinhaber ist bei der Einleitung eines solchen gerichtlichen Verfahrens, dass die Kläger zunächst einmal das komplette Prozessrisiko tragen, welches bei hohen Streitwerten ohne Weiteres Beträge von mehreren Tausend Euro ausmachen kann.

Des Weiteren sind solche Verfahren regelmäßig sehr langwierig und deren Ausgang nicht gewiss, da die Urteilspraxis der verschiedenen Gerichte keiner vorauszusehenden Linie folgt.
Da es bei solchen Verfahren wegen Filesharing immer auf eine Einzelfallbetrachtung ankommt, kann eine sichere Prognose niemals abgegeben werden.

Zwar geben die Kanzleien in ihren Abmahnungen immer wieder vor, eine große Anzahl von gerichtlichen Verfahren zu ihren Gunsten entschieden zu haben, jedoch sind unserer Kanzlei auch gegenteilige Entscheidungen bekannt, die zu Lasten der klagenden Rechteinhaber bzw. Abmahnkanzleien gingen und die wir selbst erstritten haben.

Somit wird man davon ausgehen können, dass bei der hohen Anzahl an ausgesprochenen Abmahnungen, die Einleitung eines Verfahrens eher unwahrscheinlich ist.
Auszuschließen ist dieser Weg aber niemals.

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