Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main gehen im Auftrag der DigiProtect GmbH erneut wegen Urheberrechtsverletzung gegen Anschlussinhaber vor, über deren Internetanschluss die Tonaufnahme Inna-Sun is Up im Wege des Filesharing öffentlich zugänglich gemacht worden sei. Die Tonaufnahme sei in dem Musiksampler Bravo Hits Vol. 73 enthalten gewesen.
Für die Rechtsverletzung sei der Anschlussinhaber verantwortlich.
Von dem Anschlussinhaber wird unter Setzung einer angemessenen Frist von 2 Wochen die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 390,00 EUR gefordert.
Kommentar:
Es sollte unter Hinzuziehung eines im Urheber- und Medienrecht ausgewiesenen Rechtsanwalts geprüft werden, ob die Zahlung zurückgewiesen werden kann. Alternativ wäre auch eine einvernehmliche Erledigung in Erwägung zu ziehen. Des weiteren ist zu prüfen, ob die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in Betracht kommt. Regelmäßig ist es ratsam, eine modifizierte Unterlassungserklärung abzugeben, wenn zumindest eine Störerhaftung nicht gänzlich ausgeschlossen werden kann. Hierbei ist auch zu berücksichtigen, dass Maßnahmen ergriffen werden könnten zur Verhinderung von Folgeabmahnungen, da es sich um einen Musiksampler handelt, auf dem viele Musiktitel enthalten sind, die Gegenstand von weiteren Abmahnungen -durch andere Rechteinhaber- sein könnten. Tatsächlich werden weitere Musiktitel des Samplers von anderen Rechteinhabern zum Gegenstand von Abmahnungen gemacht. Das sollte im Vorfeld verhindert werden.
Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht
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