Abmahnungen, Wochenrückblick, Rasch Rechtsanwälte, U+ C Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Lutz Schroeder, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH, u.a.

Abmahnung Filesharing
22.07.2011651 Mal gelesen
Anfragen von Abgemahnten, die Post von den Anwaltskanzleien Rasch Rechtsanwälte, U+ C Rechtsanwälte, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Rechtsanwalt Lutz Schroeder und von der Fardes Rechtsanwaltsgesellschaft erhalten haben, haben in dieser Woche die Anwaltskanzlei Wienen erreicht.

Ich habe eine Abmahnung erhalten - was soll ich jetzt tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Modifizierte Unterlassungserklärung und Vergleichsbetrag

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Rechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ferner ist im Einzelfall zu prüfen, ob der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden kann. Weitere Informationen über Abmahnungen finden Sie hier.

Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden. Wählen Sie dazu folgende

Telefonnummer:  030 - 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei vertritt und berät bundesweit in Abmahnsachen.  Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.


Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de