Affiliate-Marketing: Wettbewerbs- und markenrechtliche Abmahnung der Internetstores AG, Rotenwaldstraße 154, 70179 Stuttgart

Abmahnung Filesharing
15.07.2011944 Mal gelesen
Uns liegt aktuell eine Abmahnung der Internetstores AG, Rotenwaldstraße 154, 70179 Stuttgart, vor. Gegenstand der Abmahnung sind seitens der Internetstores AG geltend gemachte marken- und wettbewerbsrechtliche Unterlassungsansprüche.

Konkret gerügt wird die Bewerbung von Fahrrädern unter Verwendung der seitens der Internetstores AG geschützten Wortmarken "Serious", "Ortler" und "Vermont" auf dem Internetportal Google Shopping durch einen Affiliate.

Neben der Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung wird zur Erstattung von Rechtsverfolgungskosten aus einem Gegenstandswert von 50.000,- EUR aufgefordert, welches einem Betrag von 1.379,80 EUR entspricht.

Haben auch Sie eine Abmahnung der Internetstores AG erhalten ?

Betroffene sollten sich hierzu unbedingt beraten lassen und nicht unüberlegt handeln. Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, nicht nur bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden, sondern sich selbst auch wichtiger Handlungsmöglicheiten zu berauben, wenn sich etwa zum Unterlassen eines möglicherweise rechtlich überhaupt nicht zu beanstandenden Handelns verpflichtet wird.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein -  anwaltlich überprüfen.

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