Abmahnung Rechtsanwalt Lutz Schroeder i. A. von Peter Banks, Birmingham, Rechtsverletzung an Erotikfilm

Abmahnung Filesharing
07.07.2011782 Mal gelesen
Rechtsanwalt Lutz Schroeder aus Kiel verschickt derzeit Abmahnungen im Auftrag von Peter Banks, Birmingham. Gegenstand der Abmahnung, die die Anwaltskanzlei Wienen momentan im Rahmen eines Mandats bearbeitet, ist die angebliche Urheberrechtsverletzung an einem Erotikfilm.

In der Abmahnung wird behauptet, es sei der Film illegal in einer Internet Tauschbörse öffentlich zugänglich gemacht, sowie verbreitet worden. Dadurch seien Urheberrechte des Mandanten von Rechtsanwalt Lutz Schroeder verletzt, wobei auf §§ 15, 16, 19a Urheberrechtsgesetz verwiesen wird.

In der Abmahnung werden die Unterzeichnung einer strafbewehrten Unterlassungsverpflichtungserklärung und die Zahlung eines Betrages in Höhe von 750,00 Euro verlangt. Der Abmahnung ist eine Unterlassungsverpflichtungserklärung beigefügt.

Was ist zu tun?

Es wird dringend angeraten, anwaltlichen Rat einzuholen. Wenn eine solche Unterlassungsverpflichtungserklärung, wie diese der oben genannten Abmahnung beigefügt ist, unterschrieben und zurückgeschickt wird, kann das mit diversen Nachteilen verbunden sein - so zum Beispiel unter Umständen mit einem Schuldeingeständnis und mit der Anerkennung der geforderten Kosten. Eine in Abmahnschreiben beigefügte vorformulierte Unterlassungserklärung sollte von entsprechend spezialisierten Anwälten für Sie geprüft, bzw. gegebenenfalls geändert erstellt werden. Im Regelfall wird bei Filesharing-Abmahnungen dann eine solche sogenannte modifzierte Unterlassungserklärung abgegeben.

Grundsätzlich sollte eine Pflicht zur Abgabe einer Unterlassungserklärung erfüllt werden, weil sonst ein teures gerichtliches Verfahren folgen kann. Aus Scham und Furcht vermeiden viele Abgemahnte bei dem Vorwurf illegaler Tauschbörsennutzung und der Rechtsverletzung an Erotikfilmen anwaltlichen Rat und reagieren entweder gar nicht, oder unterschreiben alles, was in der Abmahnung verlangt wird. Eine "Vogel-Strauß-Politik" rächt sich aber aus den oben dargestellten Rechtsgründen. Zudem kann anwaltliche Beratung und Vertretung in solchen Fällen unkompliziert auch per E-Mail- und Telefonkommunikation erfolgen.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

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Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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