Abmahnung vom 05. Juli 2011
Nach Aussage der Sasse & Partner Rechtsanwälte habe die Splendid Film GmbH einen Unterlassungs- und einen Schadensersatzanspruch gegenüber dem Abgemahnten. Weiter stünde der Splendid Film GmbH ein Anspruch auf Vernichtung der rechtswidrig erstellten Kopie zu, so der Vertreter der Sasse & Partner Rechtsanwälte.
Die Kanzlei Sasse & Partner fordert den Abgemahnten aus diesem Grund auf, eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abzugeben und zusätzlich einen einmaligen pauschalen Schadensersatz in Höhe von 800,00 Euro zu bezahlen.
Weiter Informationen zu dieser und weiteren Abmahnungen der Kanzlei Sasse & Partner finden Sie auf der Homepage unserer Kanzlei:
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RA T. Röttger, LL. M.
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