In der vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung unter Anwaendung des Hamburger Brauchs sowie die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme von 956,00 € gefordert.
Gerügt wird das angebliche illegale öffentliche Zugänglichmachen des Filmwerks. Das Filmwerk soll hier über das Tauschbörsenprogramm emule angeboten worden sein.
Die beauftragte "Logging-Firma" hat hier anhand des sogenannten Hash Wertes die IP Daten des Abgemahnten ermittelt. Die Logging-Firma gibt die Informationen an den jeweiligen Rechteinhaber weiter, der dann einen Rechtsanwalt mit dem weiteren Vorgehen, insbesondere dem Ausspruch der kostenpflichtigen Abmahnung beauftragt.
Wir können nur jedem Abgemahnten empfehlen, sich nach einer erhaltenen Abmahnung gleich anwaltlich beraten zu lassen und nicht direkt den Kontakt mit dem Abmahner zu suchen.
Die Informationen im Internet können dabei eine erste Hilfe sein, sollten eine anwaltiche einzelfallbezogene Beratung jedoch nicht ersetzen. Insbesondere das geforderte Vertragsstrafenversprechen sollte unbedingt modifiziert werden.
Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
René Euskirchen
info@bonn-rechtsanwalt.de