Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH: Altforderungen aus Abmahnungen des Jahres 2009: Jetzt 194 EUR reduzierte Forderung

Abmahnung Filesharing
25.06.2011 898 Mal gelesen
Schalast & Partner im Auftrag der DigiProtect GmbH: Urheberrechtsverletzung Scooter J adore Hardcore: Erneute Zahlungsaufforderung aus Abmahnungen des Jahres 2009 - reduzierter Vergleichsbetrag, diesmal 194,00 EUR!

Schalast & Partner Rechtsanwälte aus Frankfurt am Main gehen im Auftrag der DigiProtect GmbH erneut wegen Urheberrechtsverletzung gegen Anschlussinhaber vor, über deren Internetanschluss die Tonaufnahme J adore Hardcore des Künstlers "Scooter" im Wege des Filesharing öffentlich zugänglich gemacht worden sei.

Es handelt sich hierbei um Forderungen aus einer Abmahnung aus dem Jahr 2009, auf die der ,Anschlussinhaber entweder nicht oder nur mit einer modifizierten Unterlassungserklärung reagiert hat.

Für die Rechtsverletzung sei der Anschlussinhaber jedoch verantwortlich, weshalb es unverständlich sei, dass noch immer kein Zahlungseingang bei den Rechtsanwälten Schalast &Partner zu verzeichnen sei.

Von dem Anschlussinhaber wird nun nochmals unter Setzung einer angemessenen Frist von ca. 1 Monat die Zahlung eines Vergleichsbetrages von 194,00 EUR gefordert. Es handelt sich hierbei um einen geringeren Betrag als die in der Abmahnung geltend gemachte ursprüngliche Forderung.

Kommentar:

Geprüft werden sollte, ob der geltend gemachte Betrag bezahlt werden kann oder ob die Zahlung zurückgewiesen werden kann. Alternativ wäre auch eine einvernehmliche Erledigung in Erwägung zu ziehen. Des weiteren ist zu prüfen, ob die Abgabe einer modifizierten Unterlassungserklärung in Betracht kommt. Diese wird allerdings in dem Schreiben nicht mehr ausdrücklich gefordert.

Empfehlenswert ist die Hinzuziehung eines im Urheber- und Medienrecht ausgewiesenen Rechtsanwalts.

Christian Weiner, LL.M. (Medienrecht)*
Rechtsanwalt
* Master of Laws für Medienrecht

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