Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnung bezüglich der Alben "Daughtry - Leave this town" und "Silbermond - Nichts passiert"

Kanzlei Waldorf Frommer versendet Abmahnung bezüglich der Alben "Daughtry - Leave this town" und "Silbermond - Nichts passiert"
20.06.2011497 Mal gelesen
Im Auftrag der Sony Music Entertainment Germany GmbH verschickt die Kanzlei Waldorf Frommer aus München neue Abmahnungen. Dabei geht es um vermeintliche Urheberrechtsverletzungen im Zusammenhang mit den Musikalben "Daughtry - Leave this town" und "Silbermond - Nichts passiert".

Die Abgemahnten werden in den Schreiben zur Abgabe einer Unterlassungserklärung aufgefordert. Der Unterlassungsanspruch ergebe sich nach Ansicht der Anwälte daraus, dass über den Internetanschluss der Betroffenen Urheberrechtsverletzungen begangen worden seien. Der konkrete Verstoß bestehe dabei darin, dass die genannten Musikalbem in einer Tauschbörse im Internet einer unbegrenzten Anzahl von weiteren Tauschbörsen-Nutzern zum vollständigen oder teilweisen Herunterladen angeboten worden seien

Eine weitere Forderung der Kanzlei Waldorf Frommer ist der Ersatz des Schadens, der durch das angebliche Verhalten entstanden sei. Dieser wird mit 900,00 Euro beziffert. Hinzu kommen für die Betroffenen die Übernahme der Rechtsanwaltskosten von 506,00 Euro, so dass sie sich insgesamt einer Verpflichtung von 1.406,00 Euro ausgesetzt sehen.

Wir erlauben uns darauf hinzuweisen, dass es in den meistens Fällen für Sie - falls Sie eine solche Abmahnung erhalten haben sollten - nicht sinnvoll ist, die den Abmahnschreiben beigefügten vorgefertigten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen zu unterschreiben, da diese in der Regel ungünstig für die Betroffenen formuliert sind. Insofern gilt es in jeden Einzelfall genau zu prüfen, ob die von Ihnen verlangte Unterlassungserklärung auf Ihre Situation passt.

Bewahren Sie also bei Erhalt einer solchen Abmahnung zunächst die Ruhe und unterschreiben die von Ihnen geforderte Unterlassungserklärung nicht sofort!

 Wir sind gerne bereit Sie qualifiziert zu beraten. Beachten Sie dabei bitte, dass Sie rechtzeitig Kontakt mit uns aufnehmen, da die von der Abmahnerkanzlei Waldorf Frommer gesetzten kurzen Fristen meistens zulässig sind.

Weiterhin sollten Sie sich angesichts Höhe der gestellten Forderung und der in diesem Zusammenhang von der Kanzlei Waldorf Frommer "verlockend" klingenden Ankündigung, dass mit der "rechtzeitigen Zahlung" des verlangten Betrages die Angelegenheit "erledigt sei" nicht zur vorschnellen Begleichung der Rechnung verleiten lassen. Denn häufig werden pauschale Summen verlangt, die nicht immer auf Ihren Fall zutreffen müssen.
Auch hierbei beraten Sie wir gerne. Sprechen Sie uns einfach an oder senden Sie eine E-Mail an filesharing@aufrecht.de

 Weitere Informationen zum Filesharing finden Sie auch bei unseren FAQ.

Ein Interview des Verfassers zum Thema Filesharing im ZDF können Sie hier abrufen.

 Zahlreiche Beiträge zum Thema Urheberrecht finden Sie hier.