Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang für Matthew Tasa: "Beyonce - Listen"

Abmahnung der Kanzlei Nümann Lang für Matthew Tasa: "Beyonce - Listen"
17.06.2011625 Mal gelesen
Die für Abmahnungen bekannte Kanzlei Nümann und Lang mahnt Urheberrechtsverletzungen an dem Titel „Listen“ der Künstlerin „Beyonce“ für den Songwriter Matthew Tasa ab.

Der Songwriter Matthew Tasa hat die Kanzlei Nümann und Lang damit beauftragt, seine rechtlichen Interessen wahrzunehmen. Tasa hat den Song "Listen" der Künstlerin "Beyonce" komponiert, welcher Gegenstand aktueller Abmahnungen ist. Dieser Titel - so der Vorwurf in den Abmahnungen - soll Dritten im Internet widerrechtlich zur Verfügung gestellt worden sein.

Den Betroffenen wird im Hinblick auf den Vorwurf folgender Sachverhalt eröffnet: Die Mandantschaft habe zum Schutze ihrer Urheberrechte ein Unternehmen eingeschaltet, um im Internet nach Verstößen zu forschen. Dabei sei festgestellt worden, dass das Werk "Listen" in Internettauschbörsen (auch Filesharingnetzwerke genannt) für andere öffentlich zugänglich gemacht worden sei, ohne dass eine entsprechende Einwilligung vorgelegen hätte. In den Abmahnungen der Rechtsanwälte Nümann  Lang heißt es weiter, man habe mittels der festgestellten Daten ein gerichtliches Auskunftsverfahren eingeleitet und darüber beim zuständigen Netzbetreiber der Anschlussinhaber deren Nutzerdaten ermitteln können.

Die Kanzlei Nümann Lang schlägt den Adressaten der Abmahnungen zur vollumfänglichen Abgeltung der Angelegenheit einen außergerichtlichen Vergleich vor. Die vermeintlichen Urheberechtsverletzer sollen zunächst eine strafbewehrte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung abgeben.

Darüber hinaus fordern die Rechtsanwälte von Nümann und Lang einen pauschalen Vergleichsbetrag von 450,00 Euro. Von dem Betrag umfasst seien die Kosten für das Ermittlungs- und Auskunftsverfahren, die bisher entstanden Rechtsanwaltskosten und der Ersatz des Schadens im Zusammenhang mit der angeblich begangenen Urheberrechtsverletzung. Den Betroffenen wird in der Abmahnung hierbei zumindest angeboten den Betrag in Raten abzuzahlen, sofern sie sich in einer "sozialen Notlage" befinden würden.

Selbst wenn man unterstellt, dass die von der Kanzlei Nümann Lang ausgesprochene Abmahnung ihre Richtigkeit hat, sollte dennoch anwaltlicher Rat eingeholt werden. Denn häufig sind die den Schreiben beigefügten Unterlassungs- und Verpflichtungserklärungen sehr ungünstig für die Betroffenen formuliert und bergen eventuell sogar die Gefahr weiterer Abmahnungen. Zudem ist mit in die Überlegung einzubeziehen, dass derartige Erklärungen eine Gültigkeit von 30 Jahren besitzen. Daher sollten diese - wenn überhaupt - nur in einer rechtlich notwendigen Form abgegeben werden.
Bei der auf Ihren Fall zugeschnittenen "modifizierten" Formulierung einer solchen Unterlassungserklärung sind wir Ihnen gerne behilflich. Selbstverständlich helfen wir Ihnen auch gern bei der Abwehr der Abmahnung insgesamt. Nehmen Sie einfach Kontakt zu uns auf, zum Beispiel über das Internet mittels einer E-Mail an filesharing@aufrecht.de oder telefonisch unter 0211/16 888 600.

Weitere Informationen zum Filesharing finden Sie auch bei unseren FAQ.
Ein Interview des Verfassers zum Thema Filesharing im ZDF können Sie hier abrufen.