Abmahnung Fareds, "Ell & Nikki - Running Scared", Frau Sandra Candie Bjurman und Herr Stefan Örn

Abmahnung Filesharing
17.06.2011687 Mal gelesen
Die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH verschickt derzeit Abmahnungen im Auftrag von Frau Sandra Candie Bjurman, Malmö, Schweden, und Herr Stefan Örn, Stockholm Schweden. Gegenstand der Schreiben sind Urheberrechtsverletzungen an dem Musikwerk "Ell & Nikki - Running Scared".

Der Vorwurf lautet in jeder der Abmahnungen, es sei das betreffende Musikwerk illegal in einer Internet-Tauschbörse heruntergeladen und widerrechtlich weltweit zum Download angeboten worden.

Bei der Abmahnung bezüglich "Ell & Nikki - Running Scared" mahnt die Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft mbH werden im Rahmen eines Vergleichs die Unterzeichnung einer Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung und die Bezahlung eines Vergleichsbetrages von pauschal 450,00 Euro gefordert.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In den oben genannten Abmahnungen enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der 450,00 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Achtung - Mehrfachabmahnungen

Bei mehrfachen Rechtsverletzungen ist es nicht nur möglich, dass eine Abmahnkanzlei mehrere Abmahnungen zeitversetzt versendet. Vielmehr können auch verschiedene Abmahnkanzleien unterschiedliche Rechteinhaber vertreten und somit Abmahnungen diverser Abmahnkanzleien bei Betroffenen eintreffen.

Es zeigt sich hier, dass anwaltliche Beratung sofort wichtig ist. Oft unterschreiben Abgemahnte bei einer ersten Abmahnung ohne vorherige anwaltliche Beratung die vorformulierte Unterlassungserklärung und meinen, damit habe sich der Fall "erledigt".

Eine anwaltliche Beratung im Einzelfall ist dringend angeraten.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

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Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
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