Weitere wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Get the Goods GmbH, vertreten durch Herrn Waldemar Gloddek, Hempbergstraße 1, 25462 Rellingen

Abmahnung Filesharing
01.06.2011696 Mal gelesen
Heute (01.06.2011) erreichen uns zwei weitere, jeweils auf den 31.05.2011 datierte wettbewerbsrechtliche Abmahnungen der Get the Goods GmbH, vertreten durch den GF Herrn Waldemar Gloddek, Hempbergstraße 1, 25462 Rellingen, gegen Mitbewerber wegen eines Verstoßes gegen die Preisangabenverordnung.

 Abgemahnt wird die fehlende Angabe des Grundpreises im Rahmen der Bewerbung eines Produkts in einer Preissuchmaschine.

Neben der Geltendmachung von  Unterlassungsansprüchen wird im Rahmen der wettbewerbsrechtlichen Abmahnung selbstverständlich auch zur Kostenerstattung unter Anführung eines angesetzten Gegenstandswertes von 15.000,00 EUR aufgefordert.

Abgemahnte sollten sich auf gar keinen Fall der vorformulierten strafbewehrten Unterlassungserklärung bedienen.

Die Abgabe einer zu weit gefassten strafbewehrten Unterlassungserklärung birgt das Risiko, bei späteren Verstößen wegen des Verwirkens der Vertragsstrafe zu Vertragsstrafen in beachtlicher Höhe in Anspruch genommen zu werden.

Beugen Sie dem vor und lassen Sie - sollte die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungserklärung zur Ausräumung der Wiederholungsgefahr erforderlich sein - diese von einem erfahrenen Anwalt inhatlich entsprechend prüfen. Gerne beraten wir Sie. Ansprechpartner in unserer Kanzlei ist Rechtsanwalt Leiers, für eine unverbindliche Ersteinschätzung auch erreichbar in Eilfällen außerhalb der Bürokernzeiten mobil unter 0178-6354435 lediglich zu den üblichen Mobilfunktarifen.

 

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