Bei dem Filmwerk "Yolki" handelt es sich um eine russische Filmproduktion, die nunmehr durch die Rechtsanwälte Kornmeier & Partner angemahnt wird.
In der nun vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung unter Anwendung des sogenannten Hamburger Brauchs, jedoch ohne Deckelung, sowie die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme von 800,00 € gefordert.
Gerügt wird das angebliche illegale öffentliche Zugänglichmachen o.g. Filmwerks. Das Filmwerk wurde über ein sogenanntes Peer-to-Peer Netzwerk zum Download über den Dateinamen "Yolki.2010.DVD-5" angeboten.
Eine Beschränkung der anwaltlichen Kosten auf die in § 97a Abs. 2 UrhG normierten 100,00 € wurde seitens der abmahnenden Rechtsanwälte mit dem Hinweis auf die Schwere des Falles abgelehnt.
Wie in anderen Filesharing Fällen wurde auch hier der Verstoß durch eine sog. Logging Firma festgestellt, die die ermittelten IP-Daten ihrem Auftraggeber weitergeleitet hat. Der jeweilige Rechteinhaber leitet die Informationen sodann an die mit der Abmahnung beauftragte Rechtsanwaltskanzlei weiter.
Wir können nur jedem Abgemahnten empfehlen, sich nach einer erhaltenen Abmahnung gleich anwaltlich beraten zu lassen und nicht direkt den Kontakt mit dem Abmahner zu suchen.
Die Informationen im Internet können dabei eine erste Hilfe sein, sollten eine anwaltiche einzelfallbezogene Beratung jedoch nicht ersetzen. Insbesondere das geforderte Vertragsstrafenversprechen sollte unbedingt modifiziert werden.
Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.
Ihr Ansprechpartner:
Rechtsanwalt
René Euskirchen
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