Abmahnung von eBay Händler durch AB Service GmbH im Bereich Autoteile

Abmahnung Filesharing
30.05.2011948 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnung der Fa. AB Serivce GmbH, vertreten durch den Geschäftsführer Constantin Buschmann, aus Bottrop vor. Abgemahnt wird ein eBay Händler wegen der sog. 40 Euro Klausel innerhalb der Widerrufsbelehrung.

Aus § 357 Abs. 2 S. 2 BGB ergibt sich, dass gewerbliche Verkäufer in den dort genannten Fällen in zulässiger Weise eine entsprechende Kostentragung vereinbaren können. Die Wertgrenze für eine solche Vereinbarung liegt bei 40,-€.

Darüber hinaus können die Rücksendekosten dem Verbraucher nicht pauschal auferlegt werden. Die Vereinbarung einer solchen Kostentragungspflicht ist für selbige zwingende Voraussetzung. Eine Vereinbarung kann reglemäßig nicht in der Formulierung innerhalb der Widerrufsfolgen und auch nicht durch eine schlichte Wiederholung der Belerhung innerhalb von AGB (vgl. OLG Hamm v. 02.03.2010 - I-4 U 180/09) gesehen werden. 

Die Darstellung von nicht vereinbarten Vertragspflichten als Folgen eines Widerrufs ist für den Verbraucher irreführend. Dieser wird insoweit ggf. von einer Ausübung seines Rechts Abstand nehmen bzw. die Versandkosten tragen.

Die Verwendung einer solchen Widerrufsbelehrung, ohne entsprechende vertragliche Vereinbarung zur Kostentragungspflicht, ist gesetzeswidrig (LG Bochum, Beschluss vom 08.09.2009, Az.: I-17 O 106/09, LG Dortmund, 26.07.2009, Az.: 16 O 46/09).

Für diesen einen Verstoß, der im Grunde abmahnbar ist, wird ein stolzer Gegenstandswet von 25.000,00 € angesetzt. Allein zur vergleichsweisen Einigung bietet die Abmahnerin die Zahlung einer Vergleichssumme von 700,00 € an. Weitehin soll eine vertragsstrafenbewehrte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Die Abmahnerin fordert hier ein starres Vertragsstrafenversprechen von 5.001,00 €.

Wir können nicht empfehlen, ungeprüft den Forderungen der Abmahnerin nachzukommen, zumal hier - nach unserer Auffassung - eigene Verstöße der Abmahnerin festgestellt und gesichert wurden. Eine Gegenabmahnung ist daher auch möglich.

Es ist auch merkwürdig, dass sich bei der ausgesprochenen Abmahnung gegenüber dem eBay Händler nur ein einziger Verstoß herausgesucht wurde. EIne solche Vorgehensweise konnte man in der Vergangenheit oft bei rechtmißbräuchlichen Massenabmahnungen beobachten.

Haben Sie auch eine Abmahnung erhalten?

Lassen Sie sich beraten!

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt

René Euskirchen

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