Abmahnung Filesharing, 09.05.2011 - 12.05.2011, Waldorf Frommer Rechtsanwälte, Nümann + Lang Rechtsanwälte, Fareds Rechtsanwaltsgesellschaft, u.a.

Abmahnung Filesharing
13.05.2011872 Mal gelesen
Anfragen von Abgemahnten, die Post von den Anwaltskanzleien Waldorf Frommer, Nümann + Lang, Fareds, Bindhardt Fiedler Zerbe wegen der Vorwürfe illegalen Filesharings/Urheberrechtsverletzung erhalten haben, haben in der Zeit vom 09.05.2011 bis 12.05.2011 die Anwaltskanzlei Wienen erreicht.

Mehrfachabmahnungen

Dabei ist ein deutlicher Trend zu Mehrfachabmahnungen beobachtet worden. So können zum Beispiel auf den unberechtigten Download der German Top 100 Single Charts diverse Abmahnungen folgen, denn dabei können Rechte verschiedener Rechteinhaber betroffen sein. Im Einzelfall ist zu besprechen, ob die Abgabe sogenannter vorbeugender Unterlassungserklärungen in Erwägung zu ziehen ist. Allerdings kann, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, dieser nicht durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung ausgeräumt werden - es geht "nur" um die Frage der Vermeidung künftiger Abmahnungen bzw. Abmahnkosten.

Wegen angeblicher Tauschbörsennutzung (Filesharing) wurde ich abgemahnt - was soll ich jetzt tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt.

Modifizierte Unterlassungserklärung und Vergleichsbetrag

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, kann im Regelfall eine im Interesse des Abgemahnten modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Ferner ist im Einzelfall zu prüfen, ob der geforderte Zahlungsbetrag nach entsprechender Verhandlung reduziert werden kann. Oft ist der in der Abmahnung genannte Streitwert überhöht.

Wenn Sie abgemahnt wurden, können Sie sich gerne an die Kanzlei Wienen wenden. Wählen Sie dazu folgende

Telefonnummer:  030 - 390 398 80.

Die Anwaltskanzlei vertritt und berät bundesweit in Abmahnsachen.  Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.


Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
Kurfürstendamm 125 A
10711 Berlin
Tel.: 030 390 398 80
www.Kanzlei-Wienen.de