Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Aergo Trade GmbH, Titel "Other Ego - Born this Way" enthalten auf "Dream Dance Vol. 59"

Abmahnung FAREDS Rechtsanwaltsgesellschaft mbH für Aergo Trade GmbH, Titel "Other Ego - Born this Way" enthalten auf "Dream Dance Vol. 59"
12.05.2011872 Mal gelesen
Uns liegen weitere Abmahnungen der Kanzlei FAREDS aus Hamburg vor. Abgemahnt wird für die Aergo Trade GmbH. Gegenstand der Abmahnung ist der Titel "Other Ego - Born this Way", welcher auf dem Sampler Dream Dance Vol. 59 enthalten ist.

Entscheidend ist, dass sich der abgemahnte Titel auf der Sampler Datei "Dream Dance Vol. 59" befindet. Dies bedeutet, dass Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber, deren Titel ebenfalls in dieser Datei enthalten sind, drohen.

Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg. Uns liegen dabei verschiedene Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte u.a. für folgende Rechteinhaber vor:

  • die MIG Film GmbH
  • Geto Gold Musikverlag GbR
  • die Savoy Film GmbH
  • die Kinostar Theater GmbH
  • die KSM GmbH
  • Frank Bülles und Jens Kindervater
  • Alex Komlew / Christian Königseder
  • Caroline von Brünken, Albert Gottschewski und Harald Bauhofer
  • Aergo Trade GmbH, S.A.
  • die Herren Sven Gruhnwald, Sebastian Gödecke
  • Track by Track Records
  • Daniel Eisenlohr - "Bullmeister"
  • Celebrate Recordings

Der Abmahnung liegt bei:

  • Eine vorformulierte Unterlassungserklärung
  • Eine kopierte Vollmacht
  • Ein Ermittlungsdatensatz

Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR bis zu 850,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.

Ob es sich um eine Sampler  Datei handelt, können Sie der "Anlage 2" der Abmahnung entnehmen. In diesen Fällen muss der Abgemahnte mit Folgeabmahnungen rechnen. Hier kann ein frühes Einschreiten z.B. durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen Kosten reduzieren. Zur Begrenzung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten bieten wir Ihnen zudem eine günstige Pauschale für sämtliche Abmahnungen aus einer Chart Container/Sampler Datei an. Wir werden dann in sämtlichen Fällen für Sie tätig. Weitere Kosten entstehen nicht.

Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden. Lassen Sie sich von fachkundigen Anwälten beraten.

Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter:

0251 20 86 80 30

zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular auf der Seite http://www.internetrecht-nrw.de/direkthilfe/ nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.