Abmahnung des Musikwerks "Movie it" von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts durch Rechtsanwälte Bindhardt Fiedler Zerbe

Abmahnung Filesharing
02.05.2011 686 Mal gelesen
Uns liegt eine Abmahnng des Musikwerks "Movie it" von Culcha Candela auf German Top 100 Single Charts durch Rechtsanwälte Bindhardt, Fiedler, Zerbe vor. Die Abmahnung erfolgt im Auftrag der Rechteinhaber Graf, Duque, Barragan, De Luyz, Jaschik, Hafemann, Lwanga, Müller-Lerch und Krouzilek.

In der vorliegenden Abmahnung wird die Abgabe einer vertragsstrafenbewehrten Unterlassunsgerklärung unter Anwendung des Hamburger Brauchs, jedoch ohne Deckelung, sowei die Zahlung einer pauschalen Schadensersatzsumme von 350,00 €.

Gerügt wird das angebliche illegale öffentliche Zugänglichmachen o.g. Musikwerks. Das Musikwerk war Teil eines Chartcontainers mit 99 anderen Songs. Solche Liedsammlungen sind auf Seiten der Abgemahnten wie auch auf Seiten der Abmahnindustrie sehr beliebt.

Die beauftragte "Logging-Firma" erhält so die Information über einen Rechteverletzer, der zeitgleich 100 Songs verbreitet. Dabei können folglich gleich die Rechte mehrerer Auftraggeber betroffen sein. Die Logging-Firma gibt die Informationen an die einzelnen Rechteinhaber, die zum Kundenkreis gehören, diese beauftragen unterschiedliche Kanzleien mit der weiteren Geltendmachung der Ansprüche.

In jüngster Zeit erhalten wir sogar Abmahnungen wegen des illegalen Verbreitens des Musikwerks "Move it" durch unterschiedliche Kanzleien. Grund hierfür ist eine Aufsplittung der Rechte an diesem Musikwerk. So geschieht das für viele Abgemahnte unfassbare, dass sie nicht nur Abmahnungen wegen verschiedener Songs aus einem Chartcontainer erhalten. Sie erhalten zusätzlich noch verschiedene Abamhnungen wegen eines Titels.

Dies ist für die Betroffenen nur schwer nachvollziehbar und ist auch in der Beratungspraxis nur schwer vermittelbar.

Wir können nur jedem Abgemahnten empfelhlen, sich nach erhaltener Abmahnung anwaltlich beraten zu lassen. Die Informationen im Internet können dabei eine erste Hilfe sein, können eine anwaltiche einzelfallbezogene Beratung jedoch nicht ersetzen.

Gerne stehen wir Ihnen hier zur Verfügung.

 

Ihr Ansprechpartner:

Rechtsanwalt

René Euskirchen

info@bonn-rechtsanwalt.de

http://www.bonn-rechtsanwalt.de

Lassen Sie sich beraten!