Entscheidend ist, dass sich der abgemahnte Titel auf einer German TOP 100 Single Charts Datei befindet. In diesem Fall "bitreactor.to German TOP100 Single Charts 11 04 2011 - MCG.rar".
Dies bedeutet, dass Folgeabmahnungen durch andere Rechteinhaber, deren Titel ebenfalls in dieser Datei enthalten sind, drohen.
Wir vertreten eine Vielzahl von Mandanten im Zusammenhang mit Abmahnungen der Rechtsanwälte FAREDS aus Hamburg. Uns liegen dabei verschiedene Abmahnung der FAREDS Rechtsanwälte u.a. für folgende Rechteinhaber vor:
- die MIG Film GmbH
- Geto Gold Musikverlag GbR
- die Savoy Film GmbH
- die Kinostar Theater GmbH
- die KSM GmbH
- die Herren Frank Bülles und Jens Kindervater
- die Herren Alex Komlew / Christian Königseder
- Caroline von Brünken, Albert Gottschewski und Harald Bauhofer
- Aergo Trade GmbH, S.A.
- die Herren Sven Gruhnwald, Sebastian Gödecke
- Track by Track Records
- Daniel Eisenlohr - "Bullmeister"
Der Abmahnung liegt bei:
- Eine vorformulierte Unterlassungserklärung
- Eine kopierte Vollmacht
- Ein Ermittlungsdatensatz
Es wird zumeist ein Pauschalbetrag in Höhe von 450,00 EUR bis zu 850,00 EUR sowie die Abgabe einer Unterlassungserklärung gefordert, welche ein Schuldanerkenntnis beinhaltet.
Hinzu kommt, dass die FAREDS Rechtsanwälte in vielen Fällen die Verletzung von Urheberrechten an einzelnen Musikstücken (z.B. Daniel Eisenlohr - Bullmeister-Girls Beautiful; Monrose - Like A Lady oder Michael Mind Project - Delirious), abmahnen, die sich beispielsweise auf einem "German TOP 100" , "The Dome" oder "Bravo Hits" Chartcontainer befinden. Ob es sich um eine derartige Datei handelt, können Sie der "Anlage 2" der Abmahnung entnehmen. In diesen Fällen muss der Abgemahnte mit Folgeabmahnungen rechnen. Hier kann ein frühes Einschreiten z.B. durch sogenannte vorbeugende Unterlassungserklärungen Kosten reduzieren. Zur Begrenzung Ihrer eigenen Rechtsanwaltskosten bieten wir Ihnen zudem eine günstige Pauschale für sämtliche Abmahnungen aus einer Chart Container Datei an. Wir werden dann in sämtlichen Fällen für Sie tätig. Weitere Kosten entstehen nicht.
Unsere Empfehlung: Unterschreiben und zahlen Sie nicht voreilig auf Unterlassungserklärungen, die Sie 30 Jahre binden. Lassen Sie sich von fachkundigen Anwälten beraten.
Wir stehen Ihnen für ein kostenloses (bis auf die Telefongebühren) und unverbindliches Erstgespräch gerne unter: 0251 20 86 80 30 zur Verfügung. Für eine erste Kontaktaufnahme können Sie unser Direkthilfe Formular nutzen oder Sie können uns auch Ihre Abmahnung per E-Mail oder Fax schicken, wir rufen Sie dann zurück und klären Sie im Rahmen einer kostenlosen Ersteinschätzung über Ihre Reaktionsmöglichkeiten auf. Erst dann entscheiden Sie, ob Sie uns beauftragen wollen.