Abmahnung stadtplan.net

Abmahnung stadtplan.net
13.04.2011989 Mal gelesen
Die Verwaltungs-Verlag GmbH mahnt weiter widerrechtliche Verwendeungen ihrer Kartografien bzw. interaktive Pläne ab, welche sie u.a. unter der Internetadresse www.stadtplan.net veröffentlicht.

Das Herantreten an den Verletzer kann hier sowohl in Eigenregie, als auch unter Beauftragung eines Rechtsanwaltes erfolgen. Der Abgemahnte wird aufgefordert, durch Abgabe der beigelegten Unterlassungserklärung die Wiederholungsgefahr auszuräumen sowie der Verwaltungs-Verlag GmbH einen Schadenersatz in Höhe von insges. 929,00 Euro zu entrichten.Gleichzeitig wird dem Abgemahnten ein Lizenzvertrag angeboten, nach dessen Abschluss von der Geltendmachung der Zahlungsansprüche abgesehen werden soll.

Es gibt hier bereits unabhängig vom Einzelfall allgemein verschiedene Ansatzpunkte, den Ansprüchen der GmbH zumindest teilweise erfolgversprechend entgegenzutreten. Insbesondere ist auch die beiliegend angebotene Unterlassungserklärung ihrem Inhalt nach zu weit gefasst und bindet den Unterzeichner damit weiter als nötig. Dies gilt vor allem im Hinblick auf die Vertragsstrafe, für die man sich 5000,- Euro versprechen lassen möchte - unter Ausschluss der Einrede des Fortsetzungszusammenhangs. Dass die Erklärung den Unterzeichner 30 Jahre bindet, verdeutlicht zusätzlich die Notwendigkeit, hier genau prüfen zu lassen, inwieweit eine solche Erklärung überhaupt eingefordert werden kann bzw. in welchem Umfang eine solche zu unterschreiben wäre.

In jedem Fall empfiehlt sich es sich hier, sowohl im Hinblick auf den Zahlungsanspruch, als auch aufgrund des zu weit gefassten beigelegten Unterlassungsversprechens, einen entsprechend kundigen Rechtsanwalt mit der Angelegenheit zu beauftragen, um sich vor einer zu weitreichenden Inanspruchnahme zu schützen.