Beanstandet wird insbesondere die Nichteinhaltung von Kundeninformationspflichten des Unternehmers im Rahmen der Widerrufsbelehrung sowie angeblich fehlherhafte Klauseln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
Nach nicht erfolger Abgabe der im Rahmen der Abmahnung geforderten strafbewehrten Unterlassungserklärung in dieser Angelegenheit hat Herr WInter durch seinen Verfahrensbevollmächtigten Antrag auf Erlass einer einstweiligen Verfügung beim Landgericht Bielefeld gestellt.
Letzteres hat unserem Mandanten vor evtl. Erlass der beantragten einstweiligen Verfügung Gelegenheit zur Stellungnahme gegeben.
Betroffene sollten nicht vorschnell handeln und auf gar keinen Fall ungeprüft eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abgeben.
Es bestehen insbesondere mehrere Indizien für ein rechtsmißbräuchliches Abmahnverhalten.
Lassen Sie sich beraten.
In Eilfällen bei drohendem Fristablauf stehen wir ihnen auch an Sonn- und Feiertagen für ein unverbindliches Erstgespräch außerhalb unserer Bürozeiten zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb der Bürozeiten unter der Abmahnungshotline 0178-635 44 35 zu den üblichen Telefontarifen.
Über den weiteren Verlauf dieses Rechtsstreits werden wir hier und auf unserer Webseite www.ius-flash.de weiter berichten.