Konkret gerügt wird das Vorhalten einer fehlerhaften Widerrufsbelehrung, das Fehlen von Informationen zur Korrektur von Eingabefehlern sowie fehlende Angaben zum Grundpreis.
Neben der Abgabe einer in Entwurfsform der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung, nach welcher für zukünftige Verstöße eine Vertragsstrafe von jeweils 1.500,00 EUR bis 5.100,00 EUR versprochen werden soll, wird noch die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten zu einem Gegenstandswert von 10.000,00 EUR gefordert. Dies entspricht einem Betrag von 651,80 EUR.
Betroffenen ist dringend davon abzuraten, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abzgeben, da bei künftigen Verstößen die Verwirkung beachtlicher Vertragsstrafen zu befürchten ist.
Lassen Sie sich beraten.
In Eilfällen bei drohendem Fristablauf stehen wir ihnen auch an Sonn- und Feiertagen für ein unverbindliches Erstgespräch außerhalb unserer Bürozeiten zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb der Bürozeiten unter der Abmahnungshotline 0178-635 44 35 zu den üblichen Telefontarifen.