Wettbewerbsrechtliche Abmahnung der Kanzlei Sandhage für Rapid Maler GmbH

Abmahnung Filesharing
08.04.2011709 Mal gelesen
Uns liegt eine weitere Abmahnung der Kanzlei Sandhage für die Rapid Maler GmbH aus Berlin vor. Es wird die Abgabe einer Unterlassungserklärung sowie die Zahlung von Rechtsanwaltsgebühren aus einem Gegenstandswert iHv 10.000 € verlangt.

Die Rechtsanwälte Sandhage mahnen aktuell Verstöße gegen die PangV sowie die sogenannte 40 € Klausel ab.

Zwar gilt  nach wie vor, dass der tatsächlich oder angeblich benachteiligte Wettbewerber vor Erhebung einer Klage oder einem Antrag auf einstweilige Verfügung zunächst gehalten ist, den Konkurrenten mittels einer Abmahnung die Gelegenheit zu geben, den (Unterlassungs-)Ansprüchen außergerichtlich nachzukommen.

Die grundsätzlichen Reaktionsmöglichkeiten bei wettbewerbsrechtlichen Abmahnungen sind vielfältig und reichen bspw. von dem - nicht einfach zu erbringenden - Nachweis von im Vordergrund stehenden finanziellen Interessen über Gegenabmahnungen bis hin zu ausgehandelten Vergleichen bei tatsächlich vorliegenden Verstößen.

Betroffenen ist immer zu empfehlen die beigefügte Unterlassungserklärung nicht ungeprüft abzugegeben und sich rechtlichen Rat zu holen.

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