Abmahnung Denecke Von Haxthausen & Partner, DigiRights Administration GmbH, Israel Kamakawiwo ole, Over The Rainbow, German Top 100 Single Charts

Abmahnung Filesharing
05.04.20111344 Mal gelesen
Denecke Von Haxthausen & Partner haben für die DigiRights Administration GmbH Abmahnungen verschickt, wie der Anwaltskanzlei Wienen durch Mandanten bekannt geworden ist. Dabei geht es um den Vorwurf der Verletzung von Tonträgerherstellerrechten.

Der Vorwurf in einer der Abmahnungen lautet, es sei die Tonaufnahme Israel Kamakawiwo ole - Over The Rainbow (German Top 100 Single Charts) in einem File-Sharing Netzwerk zum Download angeboten worden.

Gefordert wird in der Abmahnung jeweils die Abgabe einer Unterlassungserklärung (der Abmahnung ist eine vorformulierte Unterlassungs- und Verpflichtungserklärung beigefügt) und die Zahlung eines Vergleichsbetrages in Höhe von 390,00 Euro.

Mehrfachabmahnungen

Achtung: Mehrfachabmahnungen drohen! Auf den unberechtigten Download der German Top 100 Single Charts können diverse Abmahnungen folgen, denn dabei können gegen die Rechte verschiedener Rechteinhaber betroffen sein.

Im Einzelfall ist zu besprechen, ob die Abgabe sogenannter "vorbeugender Unterlassungserklärungen" in Erwägung zu ziehen ist. Allerdings kann, wenn ein Schadensersatzanspruch besteht, dieser nicht durch eine vorbeugende Unterlassungserklärung ausgeräumt werden - es geht "nur" um die Frage der Vermeidung künftiger Abmahnungen bzw. Abmahnkosten.

Was ist zu tun?

Sinnvoll und wichtig ist, anwaltlichen Rat noch innerhalb der in dem Abmahnschreiben gesetzten Frist zu suchen.

Behalten Sie einen kühlen Kopf - Panik kann zu voreiligen rechtlich ungünstigen Handlungen verleiten. Zunächst gilt es in der anwaltlichen Beratung zu klären, ob die Abmahnung im Einzelfall berechtigt ist bzw. welchen Hintergrund sie hat.

In den oben genannten Abmahnung enthält die jeweilige vorformulierte Unterlassungserklärungs- und Verpflichtungserklärung eine Zahlungsverpflichtung - Unterlassung und Zahlung sind jedoch zwei Aspekte, die Verpflichtung zu der Zahlung der  390 Euro muss nicht Teil der Unterlassungserklärung sein. Es werden also hier zwei Erklärungen "vermischt".

Selbst wenn tatsächlich die in der Abmahnung vorgeworfene Urheberrechtsverletzung erfolgte, sollte im Interesse des Abgemahnten eine modifizierte Unterlassungserklärung abgegeben werden. Deren Formulierung ist von gravierender Bedeutung.

Ferner ist im Einzelfall zu erörtern, ob der geforderte Zahlungsbetrag heruntergehandelt werden kann.

Aktuelle Rechtsprechung

Die aktuelle Rechtsprechung muss bei Ihrer Vertretung beachtet werden. Da diese permanente Entwicklungen durchläuft, ist Expertenwissen gefragt. Weitere Informationen über aktuelle "Filesharing-Rechtsprechung" finden Sie hier.

Die Anwaltskanzlei Wienen berät und vertritt bundesweit.

Wenn Sie eine Abmahnung erhalten haben, berät und vertritt Sie die Anwaltskanzlei Wienen gerne.

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Selbstverständlich ist in der Anwaltskanzlei Wienen Kostentransparenz, vor Beginn der Tätigkeit wird die Höhe der Vergütung mit Ihnen besprochen.

Rechtsanwältin und Wirtschaftsmediatorin Amrei Viola Wienen
Anwaltskanzlei Wienen, Kanzlei für Medien & Wirtschaft
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