ABmahnung Rechtsanwälte Waldorf Frommer für DER ADLER DER NEUNTEN LEGION iAd. Tele München Fernseh GmbH & Co. Produktionsgesellschaft

Abmahnung Filesharing
29.03.2011414 Mal gelesen
Die Münchner Rechtsanwaltskanzlei Waldorf Frommer mahnt im Auftrag der Tele München Fernseh GmbH & Co Produktionsgesellschaft die unerlaubte Verwertung urheberrechtlich geschützter Werke in sog. Tauschbörsen ab. Aktuell geht es um das Filmwerk "Der Adler der neunten Legion" von Kevin MacDonald.

Wie üblich ist die Abgabe einer strafbewehrten Unterlassungs- und Verplichtungserklärung, sowie die Zahlung eines pauschalen Vergleichbetrages in Höhe von 956 EUR.

Wer nicht mit 100%iger Sicherheit weiß, dass die entsprechende Filmdatei über den eigenen Anschluss geladen wurde, sollte eine sog. modifizierte Unterlassungserklärung abgeben. Wer keine Unterlassungserklärung abgibt, läuft Gefahr, im Rahmen einer einstweiligen Verfügung auf Unterlassung verklagt zu werden. Hierbei werden nicht selten Streitwerte zwischen 50.000 und 100.000 EUR angesetzt. Das finanzielle Risiko ist also enorm. 

Bezüglich des geforderten Vergleichbetrages ist Vorsicht geboten. Hier liegen viele Probleme, die unter Umständen dazu führen können, dass sich die geforderte Summe - oft erhebelich - reduziert. Problematisch sind regelmäßig die für die Bemessung der zu erstattenden Rechtsanwaltskosten anzusetzende Streitwerte, die Beweisführung bezüglich des angeblich eingetretenen Schadens und schließlich die Verantwortlichkeit des Anschlussinhabers für das Verhalten Dritter, insbesondere für das Verhalten anderer Familienmitglieder.

Machen Sie kein Experimente. Gerne beurteilen wir Ihre Abmahnung im Rahmen einer kurzen kostenlosen Ersteinschätzung unter 030 / 323 015 90.

Weitere Infomationen unter www.recht-hat.de