Wie auch hier berichtet, klagt nun auch die Kanzlei Umann und Collegen aus Regensburg gegen Tauschbörsennutzer, die unerlaubt geschütztes Material der dortigen Mandantschaft vervielfältigen.
Die Lektüre der uns vorliegenden Entscheidung zeigt einmal mehr, dass es durchaus sinnvoll ist, sich gegen Vorwürfe auch im Detail zu verteidigen, in Kenntnis sowohl der rechtlichen, als auch der technischen Details in Sachen "Filesharing".
Am Ende wurde der Beklagte in dieser Sache zur Unterlassung und zur Zahlung eines Schadensersatzes verurteilt und musste zudem auch noch die Kosten des Verfahrens tragen, denen ein Streitwert von letztlich 12.300,- Euro zugrunde gelegt wurde. Der Streitwert richtete sich dabei in der Hauptsache nach dem Wert des Unterlassungsverlangens der Klägerseite. Dieses wurde auf einen Betrag in Höhe von 10.000,- Euro geschätzt.
Der weitaus kleinere Teil des Streitwertes ergab sich sodann aus dem noch geforderten Schadensersatzbetrag.
Unserer Erfahrung nach gibt es immer wieder Möglichkeiten, die Kostenrisiken in derartigen Auseinandersetzungen im Griff zu behalten.
BEVOR man auf eine Abmahnung reagiert sollte man sich jedenfalls über mögliche Folgen und Chancen einer Verteidigung informieren.
Feil Rechtsanwälte, Tel. 0800 100 41 04, Email: Boenig@recht-freundlich.de