Gegenstand der uns vorgelegten wettbewerbsrechtlchen Abmahnung sind nachfolgende Punkte:
1.) Fehlerhafte Widerrufsbelehrung (mangels sog. doppelter 40,00 EUR Klausel),
2.) fehlende Informationen über die einzelnen technischen Schritte, die zu einem Vertragsschluß führen
3.) fehlende Information ob der Vertragstext vom Unternehmer gespeichert wird und ob er dem Kunden zugänglich ist
4.) fehlende Information, wie der Kunde mit den nach § 312e Abs. 1 Nr. 1 BGB zur Verfügung gestellten technischen Mitteln Eingabefehler vor Abgabe der Bestellung erkennen und berichtigen kann,
Neben der Abgabe einer in Entwurfsform der Abmahnung beigefügten strafbewehrten Unterlassungserklärung wird noch die Erstattung der Rechtsverfolgungskosten zu einem Gegenstandswert von 10.000,- EUR gefordert. Dies entspricht 655,80 EUR.
Betroffenen ist dringend davon abzuraten, die vorformulierte strafbewehrte Unterlassungserklärung ungeprüft abzgeben, da bei künftigen Verstößen die Verwirkung beachtlicher Vertragsstrafen zu befürchten ist.
Lassen Sie sich beraten.
In Eilfällen bei drohendem Fristablauf stehen wir ihnen auch an Sonn- und Feiertagen für ein unverbindliches Erstgespräch außerhalb unserer Bürozeiten zur Verfügung.
Sie erreichen Ihren Ansprechpartner Rechtsanwalt Leiers auch außerhalb der Bürozeiten unter der Abmahnungshotline 0178-635 44 35 zu den üblichen Telefontarifen.