Abmahnungen der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft vom 14.03.2011

Abmahnung Filesharing
14.03.20111181 Mal gelesen
Unserer Kanzlei gingen am 14.03.2011 Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft aus Augsburg zu.

Unserer Kanzlei gingen am 14.03.2011 Abmahnungen wegen unerlaubter Verwertung geschützter Werke der Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft aus Augsburg zu, die die Titel "Mietschlampen - Besuch Im Privaten Haushalt", "Joker - Mädchen Mit Frühreifen Saftspalten", "Ich Weiss Mal Wieder Was Du Letzten Sommer Getan Hast" und "Arma 2 - Operation Arrowhead" betrafen.

Für die Urheberrechtsverletzungen wurden die Abgemahnten  dazu aufgefordert, einen Pauschalbetrag zu bezahlen und eine strafbewehrte Unterlassungserklärung abzugeben.

Im Namen der Multimediapar S.A.mahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte-  Partnerschaftsgesellschaft die unerlaubte Verwertung des Pornofilms "Mietschlampen - Besuch Im Privaten Haushalt" ab.
Für diese Rechtsverletzung wird vom Abgemahnten die Zahlung eines Pauschalbetrages in Höhe von 715,00 Euro verlangt.

Für die DBM Videovertrieb GmbHmahnt die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaftdie Verletzung an dem Pornofilm "Joker - Mädchen Mit Frühreifen Saftspalten" ab.

Hier wird vom Abgemahnten ein Pauschalbetrag von 810,00 Euro gefordert.

Die Epix Media AG lässt die Verletzung ihrer Rechte an dem Filmwerk "Ich Weiss Mal Wieder Was Du Letzten Sommer Getan Hast" abmahnen.

703,00 Euro soll der Abgemahnte für die vermeintliche Verletzung des Urheberrechts leisten.

Die Abmahnung wegen der Rechtsverletzung an dem Computerspiel "Arma 2 - Operation Arrowhead" wird im Auftrag der Morphicon Limited durch die Kanzlei Negele, Zimmel, Greuter, Beller Rechtsanwälte - Partnerschaftsgesellschaft ausgesprochen.

Die einmalige Pauschalsumme ist hier auf 863,00 Euro beziffert.

Fachanwalt für Urheber- und Medienrecht Gulden, LL.M.
GGR Rechtsanwälte